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Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB
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Vergleich in der Musterfeststellungsklage – Wie verhalte ich mich jetzt?

Die Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal wurde durch einen Vergleich beendet. Die Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig informiert über die wichtigsten Fakten und gibt Antworten auf Fragen der beteiligten Autofahrer.

Nach langem Hin und Her haben sich der Volkswagen Konzern und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun doch geeinigt. Doch was bedeutet dieser Vergleich für die an dem Verfahren eingeschriebenen Autofahrer?  Wem wird ein Vergleich angeboten? Wer bekommt wie viel? Macht es Sinn den Vergleich abzuschließen? Was tun, wenn ich keine Entschädigung von VW erhalten soll?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Vergleich im Musterklageverfahren.

Der Vergleichsinhalt in Kürze

  • durch den geschlossenen Vergleich ist die Musterfeststellungsklage beendet
  • VW hat sich zu Schadensersatzzahlungen von ca. 830 Mio. Euro verpflichtet
  • rund 260.000 Musterkläger sollen ein Vergleichsangebot erhalten. Vorgesehen sind Einmalzahlungen zwischen 1.350,- Euro und 6.257,- Euro, je nach Marke, Fahrzeugmodell und Baujahr
  • VW übernimmt für die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Vergleichs Kosten in Höhe von bis zu 190,- Euro (netto)
  • wer das Vergleichsangebot nicht annehmen möchte, muss bis mindestens Oktober Klage einreichen

Vergleichsangebot kostenlos ermitteln

Der Volkswagen Konzern bietet ca. 260.000 vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern Schadensersatzzahlungen von bis zu 6.257,- Euro an. Hier können Sie Ihre voraussichtliche Vergleichssumme ermitteln:

Der Vergleich VW Abgasskandal – Zahlen & Fakten

Nachdem die Musterfeststellungsklage im VW Abgasskandal am 28. Februar 2020 durch Vergleich beendet wurde, finden Sie hier die wichtigsten Zahlen und Fakten:

  1. Die Volkswagen AG hat sich in dem geschlossenen Vergleich dazu verpflichtet, Schadensersatzzahlungen in Höhe von ca. 830 Mio. Euro an die betroffenen Dieselfahrer zu zahlen.
  2. Anspruchsberechtigt sind die Autobesitzer, die sich (1) in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen den VW der Konzern vom Bundesamt für Justiz eingetragen und nicht wieder abgemeldet haben, (2) ihr Fahrzeug vor dem 31.12.2015 erworben haben und (3) zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) handelt es sich um ca. 260.000 Anspruchsbrechtigte.
  3. Angeboten wird den vergleichsberechtigten Autobesitzern je nach Marke, Modell und Baujahr eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.350,- Euro bis 6.257,- Euro.
  4. VW wickelt den Vergleich unter Zuhilfenahme einer Online-Plattform ab.
  5. Die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs werden von VW übernommen. Daneben übernimmt VW die Kosten für eine anwaltliche Beratung in Höhe von bis zu 190,- Euro (netto).
  6. Die Ordnungsgemäßheit der Vergleichsabwicklung soll stichprobenartig durch unabhängige Wirtschaftsprüfer überwacht werden.
  7. Mit dem abgeschlossenen Vergleich ist das Musterklageverfahren beendet. Für diejenigen, die den angebotenen Vergleich annehmen möchten, ist das Verfahren beendet. Für die Autobesitzer, die den Vergleich nicht annehmen möchten oder die, denen von VW kein Vergleich angeboten wird, besteht nun die Möglichkeit einer Individualklage bis mindestens Oktober 2020.
  8. Diejenigen Autofahrer, die ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben oder die ihren Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt im Ausland hatten, sind nicht von dem abgeschlossenen Vergleich erfasst. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat bezüglich dieser Autokäufer mitgeteilt, dass das Bestehen oder Nichtbestehen von Schadensersatzansprüchen in einem individuellen Klageverfahren geklärt werden müsse und nicht im Rahmen der Musterfeststellungsklage geklärt werden könne. Das heißt, dass das Musterfeststellungsverfahren, zu dem sie sich mit begründeten Hoffnungen angemeldet haben, beendet ist, ohne dass es für sie zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gekommen ist. Vom Vergleich ausgeschlossene Autofahrer sollten jedenfalls die Erfolgschancen eines Individualklageverfahrens überprüfen lassen. Denn die Chancen in einem Klageverfahren gegen VW zu obsiegen sind nicht schlecht – immer mehr Gerichte entscheiden zu Gunsten der vom Abgasskandal betroffener Autofahrer. Zudem befassen sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.03.2020 und der Bundesgerichtshof (BGH) am 05.05.2020 mit dem Abgasskandal und seinen rechtlichen Konsequenzen.
  9. Der von VW angebotene Vergleich ist für niemanden bindend. Auch diejenigen, die von Volkswagen ein Vergleichsnagbeot erhalten, können frei entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen möchten oder nicht. Wer sich nicht zu den angebotenen Konditionen vergleichen möchte, hat die Möglichkeit, seine Ansprüche im Wege eines Individualklageverfahrens durchzusetzen. Entscheidend ist, dass die Klage bis mindestens Oktober 2020 eingereicht wird. Insbesondere diejenigen Autobesitzer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs verkehrsrechtsschutzversichert waren, sollten sich dahingehend anwaltlich beraten lassen, ob der im Musterverfahren angebotene Vergleich sinnvoll ist, oder ob ein individuelles Klageverfahren bessere Erfolgschancen bietet.

Der Vergleich im VW Abgasskandal – ausführliche Informationen

Nachdem der Verbraucherverband Bundesverband (vzbv) stellvertretend für über 400.000 Dieselfahrer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine Musterklageverfahren gegen den Volkswagen Konzern geführt hat, wurde das deutschlandweit erste Verfahren dieser Art fünf Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandalsls, am 28. Februar 2020 durch einen Vergleich beendet.

Der VW Konzern hat sich dazu verpflichtet, Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 830 Mio. Euro an vom Abgasskandal betroffene Autofahrer zu zahlen.

In dem mit dem vzbv geschlossenen Vergleich haben sich die Parteien darauf verständigt, dass Dieselfahrer ein Vergkleichsangebot erhalten sollen. Anspruchsberechtigt sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW vom Bundesamt der Justiz eingetragen und nicht wieder abgemeldet haben. Das Angebot zur Schadensersatzzahlung gilt für all diejenigen, die ihr Fahrzeug vor dem 31.12.2015 gekauft haben und zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Nach ersten Schätzungen dürften demnach ca. 260.000 Dieselfahrer ein Vergleichsangebot erhalten.

Je nach Marke, Modell und Baujahr soll von VW ein Vergleichsbetrag im Rahmen von 1.350,- Euro bis 6.257,- Euro gezahlt werden. Dieselfahrer, die den Vergleich wie angeboten annehmen möchten, können anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die anwaltliche Beratung werden vom Volkswagen Konzern getragen (anwaltiche Beratung bis 190,- Euro netto). Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollen stichprobenartig die ordnungsgemäße Umsetzung des Vergleichs überwachen.

Diejenigen Verbraucher, die ein Vergleichsangebot erhalten, haben die freie Wahl, ob sie das ihnen unterbreitete Angebot annehmen möchten oder nicht. Da die Musterfeststellungsklage durch den abgeschlossenen Vergleich beendet wurde, können betroffene Autofahrer, die sich mit dem Vergleichsangebot nicht einverstaden erklären, bis mindestens Oktober 2020 ihre schadensersatzansprüche in eriner Individualklage geltend machen. Auch diejenigen, die kein Vergleichsangebot erhalten werden, können ihre Ansprüche noch in einem individuellen Klageverfahren geltend machen.

Insbesondere diejenigen Dieselbesitzer, die zum Zeitpunkt des Kaufs verkehrsrechtsschutzversichert waren, sollten sich dahingehend anwaltlich beraten lassen, ob der angebotene Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage für sie wirtschaftlich sinnvoll oder ob ein Individualklageverfahren eventuell zielführender ist.

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Fax: +49 (0) 651 / 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de

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