Abgasskandal: BGH spricht VW Kunden Schadensersatz zu

Es ist das erste höchstrichterliche Urteil gegen Volkswagen im Abgasskandal: Die Pressestelle des Bundesgerichthofs (BGH) teilte am 25.05.2020 mit, dass die Richter des BGH die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung VWs als erwiesen ansehen. Betroffene VW Kunden haben demnach Anspruch auf Schadensersatz, müssen sich aber eine Nutzentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Verhandelt wurde unter dem Aktenzeichen VI ZR 252/19 der Fall des Besitzers eines VW Sharan, der sein Fahrzeug 2014 gebraucht gekauft hatte.  Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte dem Kläger in der Berufungsinstanz Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen. Der beklagte VW Konzern legte gegen dieses Urteil Revision ein und beantragte, die Klage insgesamt als unbegründet abzuweisen.

Gezielte sittenwidrige Schädigung

Der BGH folgte dem Urteil der Koblenzer Richter: Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. VW habe seine Kunden gezielt getäuscht und somit sittenwidrig gehandelt, urteilte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Das höchstrichterliche Urteil verschafft ca. 60.000 noch anhängenden Verfahren im Dieselskandal gegen Volkswagen kräftigen Rückenwind. Dank des Urteils des BGH wurde den deutschen Landgerichten eine klare Leitlinie vorgegeben, von der die geschädigten Kläger profitieren werden.

Wer profitiert nun von dem Karlsruher Urteil:

  • Dieselfahrer mit noch anhängenden Klageverfahren, die noch nicht durch ein Urteil oder durch Vergleich beendet wurden.
  • Dieselfahrer, die im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen VW kein Vergleichsangebot erhalten haben oder dieses ausgeschlagen haben.
  • Dieselfahrer, die noch keine Klage gegen VW eingereicht haben und nun den Klageweg beschreiten möchten.
  • Alle Dieselfahrer, deren Fahrzeuge von ihren Autoherstellern hinsichtlich des Abgassystems manipuliert wurden. Das BGH Urteil hat demnach auch Signalwirkung für z.B. auch vom Abgasskandal betroffene 3 Liter-Fahrzeuge.

Im Anschluss an die Urteilsverkündung kündigte Volkswagen an, die offenen Verfahren zeitnah und im Einvernehmen mit den Klägern zu beenden. Dies könnte zum Beispiel durch Einmalzahlungen geschehen.Für die etwa 240.000 VW Kunden, die das Vergleichsangebot innerhalb des Musterverfahrens angenommen haben, hat das BGH-Urteil keine Auswirkungen.

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