Landgericht Regensburg bejaht Abschalteinrichtung im EA 288-Motor von VW

Ein weiteres, wichtiges Urteil für alle Fahrer eines Diesel-Fahrzeugs mit EA 288-Motor: das Landgericht (LG) Regensburg spricht dem Besitzer eines VW Golfs Schadensersatz zu und geht von einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung von Volkswagen an seinem Kunden aus.

In dem vom LG Regensburg zu entscheidendem Fall hatte der Käufer eines VW Golf VII mit EA 288-Motor (ohne Ad-Blue) gegen Volkswagen als Hersteller geklagt. Er fühlte sich von Volkswagen getäuscht und sah sein Fahrzeug mit dem Nachfolgemotor des EA 189 ebenfalls mit einer Abschalteinrichtung versehen. Zu dem Schluss kam nun auch das LG Regensburg und gestand dem Kläger den Kaufpreis des Fahrzeugs nebst Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu (Urteil vom 19.03.2020, Az. 73 O 1181/19).

Gesetzeswidrige Programmierung im Motor enthalten

Die Richter am Landgericht Regensburg sahen die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung als erwiesen an. Bestreitet der Volkswagen Konzern bisher öffentlich weiter, dass sich analog zu den EA 189-Motoren auch im Nachfolgermodell EA 288 eine illegale Abschalteinrichtung befindet, spricht das LG Regensburg in seiner Urteilsbegründung von einer „gesetzeswidrigen Programmierung“. Dabei wurde ausweislich der Urteilsbegründung ein Bauteil konstruiert, das die Abgasrückführung auf dem Prüfstand erhöht, im normalen Straßenbetrieb jedoch zurückfährt, so dass mehr Stickoxide austreten.

Auch andere Landgerichte in Deutschland haben in Hinweisbeschlüssen festgestellt, dass VW in seinen EA 288-Motoren eine Abgasmanipulation verbaut hat. Ebenso das LG Duisburg in seinem Urteil vom 30.10.2018, Az. 1 O 231/18. (Mehr Infos dazu hier)

„Die Rechte von betroffenen VW-Fahrern werden mit jedem positiven Urteil weiter gestärkt. Volkswagen kann sich kaum noch aus der Affäre ziehen und behaupten, der EA 288-Motor enthalte keine Abschalteinrichtung. Die Urteile zugunsten der Käufer sprechen eine andere Sprache“,

– Meint auch Dr. Christof Lehnen, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig.

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