EuGh Urteil Autokredit-Widerruf

Schadensersatz für manipulierten Porsche 3.0 Liter Diesel – Audi und Porsche gleichsam verurteilt

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Porsche Macan S 3.0 TDI. Fahrzeugproduzent Porsche und Motorenhersteller Audi sind laut Gericht gleichermaßen für die Schädigung unseres Mandanten verantwortlich und müssen Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil des Landgerichts (LG) Karlsruhe vom 31.08.2020 (Az. 5 O 21/20) wurden sowohl die Porsche AG als Fahrzeugproduzent als auch die Audi AG als Motorenhersteller gemeinsam zur Zahlung von Schadensersatz an einen vom Dieselskandal betroffenen Porsche Fahrer verurteilt.

Der Kläger, Fahrer eines Porsche Macan S 3.0 TDI und Mandant unserer Kanzlei, forderte im November 2019 beide Beklagten zur Rücknahme seines manipulierten Dieselfahrzeugs auf – ohne Erfolg. Er hatte das Auto im April 2014 gekauft und wurde 2018 vom offiziellen Rückruf des Kraftfahrtbundesamts (KBA) überrascht. Im Juli 2018 qualifizierte die Flensburger Behörde die Warmlauffunktion des SCR-Katalysators in dem Drei Liter Modell Macan Diesel V6 als eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sämtliche Fahrzeuge dieser Baureihe wurden daraufhin zurückgerufen, um mit einem Softwareupdate versehen zu werden.

Richterin folgt Rechtsprechung zu EA 189

Laut der Karlsruher Richterin ist im vorliegenden Fall die Rechtsprechung zum EA189 Motor anwendbar. Denn wie auch im VW Motor EA189, hat das KBA im Porsche Macan eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen. Die Schädigungshaltung von Seiten Porsches und Audis liege im vorsätzlichen Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer Manipulation und wurde nach Ansicht der Richterin gemeinschaftlich von beiden Fahrzeugherstellern begangen. Der konkrete Schaden ist unserem Mandaten durch den Erwerb seines mangelhaften Porsches entstanden, verursacht durch das „sittenwidrige Vorgehen der Beklagten“. Demnach folgte das Gericht der Forderung unseres Mandanten und sprach ihm als Schadensersatz den vollen Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zu.

Kenntnis von Abschalteinrichtung wird von Porsche und Audi nicht bestritten

Auch interessant in der Urteilsbegründung: den Vortrag des Klägers, dass Vorstände oder Mitglieder der Geschäftsführung von Porsche und Audi Kenntnis von der Abschalteinrichtung hätten haben müssen, haben deren Vertreter vor Gericht unwidersprochen akzeptiert und nicht bestritten.

 „Das Gericht hat genau richtig entschieden, dass im vorliegenden Fall der Fahrzeughersteller, hier Porsche, und gleichzeitig auch der Hersteller des Motors, hier Audi, zu verurteilen sind“,

fasst Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen das Urteil vor dem LG Karlsruhe zusammen.

„Es ist unwahrscheinlich, dass Porsche nicht von dem manipulierten Motor wusste, den Audi für den Macan konstruierte. Insofern müssen beide zur Verantwortung gezogen werden.“

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