Widerruf von Immobilienkrediten
Banken, Versicherungen und Bausparkassen sind beim Abschluss von Kreditverträgen gesetzlich verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß zu belehren. Erfolgt diese Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann der Verbraucher seinen Vertrag widerrufen, und zwar zeitlich unbeschränkt. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentralen waren ca. 90% aller Immobilienfinanzierungen fehlerhaft.
Auf erheblichen Druck der Bankenlobby hat die große Koalition dieses unbefristete Verbraucherrecht für Verträge, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, zum 21.06.2016 gesetzlich abgeschafft, und zwar rückwirkend. Diese Altverträge können nur noch rückabgewickelt werden, wenn der Widerruf fristgemäß bis zum 21.06.2016 erfolgte oder wenn dem Vertrag keinerlei Widerrufsbelehrung bei lag.
Immobiliendarlehen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können aber unverändert widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung (Widerrufsinformation) fehlerhaft ist.
Nach unserer Erfahrung sind auch diese neueren Belehrungen überwiegend falsch.