Banken, Versicherungen und Bausparkassen sind beim Abschluss von Kreditverträgen gesetzlich verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß zu belehren. Erfolgt diese Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß, kann der Verbraucher seinen Vertrag widerrufen, und zwar zeitlich unbeschränkt. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentralen waren ca. 90% aller Immobilienfinanzierungen fehlerhaft.
Auf erheblichen Druck der Bankenlobby hat die große Koalition dieses unbefristete Verbraucherrecht für Verträge, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, zum 21.06.2016 gesetzlich abgeschafft, und zwar rückwirkend. Diese Altverträge können nur noch rückabgewickelt werden, wenn der Widerruf fristgemäß bis zum 21.06.2016 erfolgte oder wenn dem Vertrag keinerlei Widerrufsbelehrung bei lag.
Immobiliendarlehen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können aber unverändert widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung (Widerrufsinformation) fehlerhaft ist.
Nach unserer Erfahrung sind auch diese neueren Belehrungen weit überwiegend falsch.
kostenlose Ersteinschätzung
Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung darüber, ob ein Widerruf Ihres konkreten Vertrages Aussicht auf Erfolg hat.
Hierzu benötigen wir lediglich
- Ihren Darlehensvertrag
- und die dazugehörige Widerrufsbelehrung bzw. Widerrufsinformation.
Diese Unterlagen können Sie persönlich in unserer Kanzlei abgeben oder uns unter Angabe Ihrer Kontaktdaten per Post, Fax oder Email zusenden.
Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Str. 22
54296 Trier
Fax: 0651 / 200 66 77 1
E-Mail: post@widerrufsexperten.de
Bitte senden Sie uns keine Originalunterlagen zu.
Anschließend informieren wir Sie über
- Ihre Ansprüche,
- die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall,
- unsere Vergütung im Falle einer Mandatierung und
- das Kostenrisiko im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Erst danach entscheiden Sie, ob und womit Sie uns beauftragen.
Kostensicherheit und Transparenz
Erst wenn Sie uns im Anschluss an die kostenlose Ersteinschätzung mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, fallen Kosten an. Diese richten sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir garantieren Ihnen: Kostensicherheit und Kostentransparenz schon vor der Mandatierung.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir für Sie gerne auch die Kostenübernahme.
Hierzu benötigen wir eine Kopie Ihrer Versicherungspolice, die Sie uns ebenfalls gerne per Email, Fax oder Post zusenden können. Auch dieser Service ist für Sie kostenlos.
Alternativ sind wir Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem Prozesskostenfinanzierer behilflich.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung!
Fon: 0651 / 200 66 77 0