EuGH bestätigt Schaden für Käufer von Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung

Im Zuge eines Verfahrens gegen die Volkswagen AG (Az. C-343/19) äußerte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun erstmals zu dem Schaden, den ein Käufer durch den Erwerb eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erleidet.

In dem Verfahren vor dem EuGH in Luxemburg ging es eigentlich darum zu klären, ob ein Fahrzeughersteller, in diesem Falle Volkswagen, auch in anderen europäischen Ländern wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen vor Gericht in Anspruch genommen werden kann. Normalerweise muss die Einreichung der Klage nämlich im Herstellerland des Fahrzeugs erfolgen. Der Senat des EuGH entschied hier aber anders und bestätigte die Ausnahme im Bereich des Abgasskandals: geklagt werden könne im Land des Autokäufers oder im Herstellerland des Fahrzeugs, so die Luxemburger Richter.

Aus Verbrauchersicht wichtig: der EuGH bestätigt, dass Verbrauchern durch den Kauf von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung ein konkreter Schaden entstanden ist.

Es ist das erste Mal, dass sich der EuGH zu den Konsequenzen des Kaufs von manipulierten Fahrzeugen äußert. Ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug ist bereits nach der Produktion mit einem Mangel behaftet (ursächlicher Schaden). Der konkrete Schaden für den einzelnen Käufer tritt dann beim Kauf ein: der Käufer erwirbt nicht nur ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, sondern zahlt dafür auch noch einen Preis, der den tatsächlichen Wert des manipulierten Autos übersteigt.

Wichtiges Signal auch für künftige deutsche Rechtsprechung

Für die Zukunft bedeutet das, dass Verbraucher die Möglichkeit haben, Fahr­zeughersteller wie z. B. Volkswagen oder Audi entweder im Land ihres Wohnsitzes oder im Produktionsland des Fahrzeugs zu verklagen.

„Einmal mehr wird hier deutlich, dass sich die Rechtsprechung gegen die Automobilhersteller, hier stellvertretend gegen Volkswagen, in den vergangenen Jahren sehr stark gewandelt hat“,

sagt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig.

„Der EuGH sendet ein wichtiges Signal an die deutschen Gerichte, wenn er ausführt, dass VW- Kunden, die ein manipuliertes Fahrzeug erworben haben, auch einen Schaden erlitten haben.“

Fahren auch Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug? Dann nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und besprechen einen möglichen Klageweg gegen Volkswagen.