mercedes-verfahren-abgasskandal

Grundsatzentscheidung im Diesel-Skandal: Richter will 21 Verfahren gegen Daimler dem EuGH vorlegen

Der Stuttgarter Richter Fabian Richter Reuschle will die Verfahren gegen Daimler im Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegen. Die wichtigsten Fragen, die dort höchstrichterlich geklärt werden sollen: Gelten die Stickstoffgrenzwerte für Abgase nur auf dem Prüfstand oder auch für den realen Fahrbetrieb? Stellt ein Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung dar? Soll Verbrauchern bei Rückgabe Ihres Fahrzeugs der volle Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet werden?

Nach Informationen des Handelsblatts sollen diese und andere wichtige Streitpunkte im Abgasskandal am Gericht in Luxemburg geklärt werden. In der Stellungnahme des Richters seien die Abgas-Grenzwerte bei Mercedes Diesel-Fahrzeugen generell im realen Fahrbetrieb überschritten worden. Auch die in den Gerichtsverfahren oftmals dem Kläger abgezogene Nutzungsentschädigung hält der Stuttgarter Richter für unrechtmäßig.

Viele Fragen, die Richter Reuschle in seiner 74-seitigen Analyse vorlegt, sind konzernübergreifend relevant und betreffen zum Beispiel auch Verfahren gegen Volkswagen. Bei einem positiven Urteil des EuGH würden sich die Chancen auf Schadensersatz für die Kläger deutlich erhöhen. Sicher auch, um das Landgericht in Stuttgart zu entlasten, vor dem die meisten der Klagen gegen Daimler verhandelt werden, hat sich Richter Reuschle dazu entschieden, 21 seiner Verfahren zu bündeln, um so vor dem EuGH eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Daimler verweigert Einsicht in wichtige prozessrelevante Unterlagen Daimler ist bisher „nur“ von drei offiziellen Rückrufen des KBA betroffen; insgesamt mussten über eine Million Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen werden. Zusätzlich rüstete der Fahrzeughersteller freiwillig drei Millionen Autos um. Trotzdem hatten die Konzernverantwortlichen immer wieder betont, juristisch gegen die KBA-Bescheide vorgehen zu wollen, auch wenn jüngst der Bußgeldbescheid der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in Höhe von 870 Millionen Euro akzeptiert wurde.

Das Handelsblatt zitiert dazu Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen:

„Entweder Daimler gibt zu, dass sie Mist gebaut haben“, dann dürfte Daimler die KBA-Bescheide allerdings nicht anfechten. „Wenn Sie aber sagen, sie haben nichts falsch gemacht, dürfen sie eigentlich das horrende Bußgeld nicht akzeptieren.“

Aber auch die Akzeptanz des Bußgeldes lässt den Druck auf den Stuttgarter Fahrzeughersteller nicht kleiner werden. Bislang verweigerte Daimler der Justiz den Einblick in seine betroffenen Diesel-Motoren. Ebenso wenig werden die KBA-Bescheide, in denen die Abschalteinrichtung beschrieben wird, den betreffenden Gerichten vorgelegt. Angeblich um zu verhindern, dass Geschäftsgeheimnisse des Automobilherstellers offengelegt würden.

Der Stuttgarter Richter Reuschle sieht das anders. Denn ohne Einblick in die Motorensteuerung von Mercedes Fahrzeugen, sei eine Analyse für die Geschädigten kaum möglich. Es müsse seiner Meinung nach ausreichen, vorzutragen, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Auch wenn immer mehr deutsche Landgerichte, nicht nur in Stuttgart, zugunsten der betroffenen Dieselfahrer in Verfahren gegen Daimler entscheiden, kann die Einschätzung des EuGH in Luxemburg für Mercedesfahrer ein wichtiges Signal für Ihre Ansprüche gegen den Automobilhersteller bedeuten. Bis zum 6. Dezember kann sich Daimler zum Sachverhalt äußern und die strittigen Fragen klären, danach wird Richter Reuschle den EuGH zu Rate ziehen.