VW Skandal: Landgericht Hildesheim verurteilt Volkswagen erstmals als HERSTELLER zur Rücknahme eines Skoda wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 entschieden: Das Inverkehrbringen eines Dieselmotors mit gesetzeswidriger Software (Abschalteinrichtung) begründet beim Käufer des Fahrzeugs einen Vermögensschaden, den der Hersteller, also der Volkswagen-Konzern, zu ersetzten hat. Volkswagen muss das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

Dieses Urteil ist ein Paukenschlag. Es richtet sich nicht gegen den Händler, sondern gegen den Hersteller direkt. Es handelt sich nicht um Gewährleistungsansprüche, die einer verkürzten Verjährung unterliegen. Das Landgericht Hildesheim erkennt auf Schadenersatz gegen den Hersteller wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung der Endkunden. Dieser deliktische Anspruch verjährt erst drei Jahre nachdem der Käufer Kenntnis von der Manipulationssoftware erlangt. Da der Abgasskandal erst seit Ende 2015 bekannt ist, können diese Ansprüche noch nicht verjährt sein.

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