Urteil gegen VW durch das Landgericht Lüneburg

Landgericht Lüneburg verurteilt einen VW-Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels

Wie az-online.de berichtet hat auch das Landgericht Lüneburg einen VW-Händler zur Rücknahme eines Skandal-Passats verurteilt:

Ein Bienenbütteler hat sich nicht damit zufrieden gegeben, dass sein Passat einwandfrei fuhr und der Händler eine Nachbesserung in Aussicht stellte, die nur eine Stunde dauern würde. Er klagte auf Rückgabe des Fahrzeugs und bekam recht. Das Lüneburger Autohaus muss den Wagen zurücknehmen und das gezahlte Geld abzüglich des Nutzwerts für 45 000 gefahrene Kilometer erstatten.

Die Richter der vierten Zivilkammer am Landgericht stellten fest, dass die Abweichung der Abgaswerte im Alltagsbetrieb ein „Sachmangel“ sind. Für die Blue-Motion-Technologie habe der Käufer einen Mehrpreis gezahlt, auch wenn dies nicht ausdrücklich Thema des Verkaufsgesprächs gewesen sei. Nun könne er das Fahrzeug aber nur mit Einbußen verkaufen. „Der Kläger ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, da die Beklagte eine angemessene Zeit zur Nachbesserung hat verstreichen lassen“, heißt es in der Urteilsbegründung, die der AZ vorliegt.