Erneuter Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes von über 30.000 Mercedes-Benz Fahrzeugen

Im Mittelpunkt des Rückrufs des Kraftfahrtbundesamtes stehen diesmal die C-Klasse Hybrid sowie A-, B-, C-, E- und S-Klasse der Euro Norm 5. Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten sich von einer auf den Dieselskandal spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen – Schadensersatz ist möglich.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ruft den Mercedes C300 Hybrid der Baureihe 205, Baujahr 2013-2016, zurück. In Deutschland sind etwa 896 Fahrzeuge betroffen. In dem verbauten Motor Typ OM651 sei eine illegale Abschalteinrichtung enthalten, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziere, heißt es in der Rückrufdatenbank der Flensburger Behörde.

Der zweite aktuelle Rückruf des KBA betrifft Mercedes Modelle mit der Abgasnorm Euro 5, Baujahr 2008-2011:

  • A- und B-Klasse mit OM6 40 Motor        sowie
  • C-, E- und S-Klasse mit OM651 Motor

Betroffen sind davon hierzulande etwa 30.393 Fahrzeuge. Die Besitzer werden von Mercedes zu einem Softwareupdate aufgefordert. Das KBA bemängelt in seinem offiziellen Rückruf auch hier das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die Prüfbedingungen erkennen und den Emissionsausstoß im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb entsprechend drosseln soll.

Es ist weiterhin davon auszugehen, dass ein Ende im Mercedes Abgasskandal noch nicht in Sicht ist. Der oft beanstandete Motortyp OM651 ist beispielsweise in circa 440.000 in Deutschland zugelassenen Mercedes Fahrzeugen verbaut. Die bisherigen Rückrufe decken nur einen kleinen Teil der entsprechenden Baureihen ab.

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Mein Mercedes ist vom aktuellen Rückruf betroffen, wie verhalte ich mich jetzt?

Unsere Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte rät allen Besitzern der vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung zum Abgasskandal in Anspruch zu nehmen. Unsere auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie zu weiterem, möglichen Vorgehen.