Erstes Urteil zu EA288 Motor: Illegale Abschalteinrichtung verbaut – Kläger erhält Kaufpreis zurück

In seinem Urteil vom 23.06.2020 (Az. 3 O 38/18) hat das Landgericht (LG) Offenburg entschieden, dass die Audi AG, Teil des Volkswagen Konzerns, als Inverkehrbringer des Motortyps EA288 seinen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Es ist das erste Urteil eines deutschen Landgerichts im Zusammenhang mit dem EA288 Motor.

Der Fahrer eines Audi A3 TDI Quattro hatte sein Fahrzeug 2015 geleast. In diesem Zusammenhang wurden ihm vertraglich auch alle Ansprüche aus dem Fahrzeugkaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes abgetreten. Im September 2017 erklärte er im Zusammenhang mit dem Abgasskandal den Rücktritt vom Kaufvertrag und reichte Klage beim LG Offenburg ein.

Das Gericht gab dem Kläger jetzt Recht. Die Audi AG habe seinen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadensersatz verpflichtet, so die Offenburger Richter. Demzufolge erhält der Kläger gegen Rückgabe seines Fahrzeugs den gezahlten Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, und die für das Leasing angefallenen Zinsen zurück. Darüber hinaus sei der Autobauer verpflichtet dem Kläger Schadensersatz für alle bereits entstandenen und zukünftigen Schäden zu bezahlen, die ihm durch das Leasing eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden sind.

Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) über den von Volkswagen verbauten Motortyp EA189 zu Gunsten der geschädigten Autofahrer geurteilt hatte, wurde die Volkswagen Tochter Audi nun zum ersten Mal auch wegen einer Manipulation des Abgassystems bei einem Motor des Typs EA288 (Nachfolgemotor des Typs EA189) zu Schadensersatz verurteilt. Das LG Offenburg gab dem klagenden Käufer Recht und erkennt die vorsätzlich, sittenwidrige Schädigung auch beim Nachfolgemotor EA288 an.

Maßgeblich für die Entscheidungsfindung des Gerichts waren unter anderem die Schlussanträge der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston: Generell seien die in fast allen Fahrzeugen im Abgassystem verbauten Thermofenster als unzulässig zu bewerten. In der Rechtssache C-693/18, im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal und dem EA189 Motor stellte Sharpston fest, dass sich die verbaute Abschalteinrichtung nicht durch das Argument rechtfertigen lasse, sie diene dem Schutz des Motors.

Abschalteinrichtung im EA288 drosselt auf dem Prüfstand den Stickoxidausstoß

Konkret geht es beim EA288, wie auch bei seinem Vorgänger EA189, um eine Abschalteinrichtung, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dementsprechend den Stickoxid-Ausstoß drosselt. Im normalen Straßenbetrieb werden dagegen mehr Stickoxide ausgestoßen, so dass der zulässige Grenzwert überschritten wird.

„Auch wenn es zum Motor EA288 noch keinen offiziellen Rückruf des KBA gibt, liegt es nahe, dass eine Abschalteinrichtung zur Schadstoffdrosselung verbaut ist“,

meint Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen.

„VW versucht seit einiger Zeit, mit freiwilligen Servicemaßnahmen seine Kunden zu einem Softwareupdate zu bewegen, wohl auch, um einem neuen Kapitel im Abgasskandal zuvorzukommen.“

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