Urteil zur Verjährung im VW Abgasskandal

Schadensersatz für Kläger: Softwareupdate für EA189 Motor bringt Thermofenster mit sich

Das Softwareupdate für den EA189 Motor enthält ein unerlaubtes Thermofenster. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht (LG) Dortmund in seinem Urteil vom 28.08.2020 (Az. 4 O 53/20). Der Kläger erhält dementsprechend Schadensersatz, obwohl er sein Auto bereits in Kenntnis des Abgasskandals gekauft hatte.

Der Besitzer eines Audi A4 Diesel Fahrzeugs der Euro Norm 5 mit EA189 Motor, hatte sein Fahrzeug im Juli 2016 gekauft, also nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals und umfassender medialer Berichterstattung. Nach Studien der Deutschen Umwelthilfe zur Unwirksamkeit des Softwareupdates, welches der Mann bei seinem Audi hatte aufspielen lassen, forderte er im Februar 2019 von der Volkswagen AG Schadensersatz.

Das LG Dortmund bestätigt nun die Ansicht des Klägers: mit Installation des Softwareupdates ist ein Thermofenster aufgespielt worden. Dabei handelt es sich um einen Betriebsmodus, der in Abhängigkeit der Außentemperatur die Abgasreinigung regelt. Zwischen 17°C und 33°C wird diese korrekt ausgeführt, außerhalb dieses Temperaturfensters jedoch nicht. Somit handelt es sich auch bei dem Softwareupdate um eine illegale Abschalteinrichtung.

Belegt wird die Unwirksamkeit des Updates durch Messungen der Deutschen Umwelthilfe. Diese hatte in ihrem Emissions-Kontroll-Institut mehrfach nachgewiesen, dass die von Herstellern zur Verfügung gestellten Softwareupdates die Abgaswerte nur geringfügig verbessern.

„VW Fahrer gelangen beim Aufspielen des Softwareupdates vom Regen in die Traufe: nach der im EA189 Motor verbauten Prüfstandserkennung folgt nun das Thermofenster. Keine Verbesserung, sondern ebenfalls eine Abschalteinrichtung, die zu Frühling- und Herbstzeiten die Abgasreinigung drastisch herunterfährt“,

fasst Dr. Christof Lehnen, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, zusammen.

Bisher: kein Anspruch auf Schadensersatz bei Kauf in Kenntnis des Abgasskandals

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 30.07.2020 (Az. VI ZR 5/20), dass bei Erwerb eines Autos nach Bekanntwerden des Abgasskandals dem Käufer kein Schadensersatz zustehe. Demnach würde der Kläger auch im vorliegenden Fall keine Entschädigung erhalten, da der Dieselskandal zum Kaufzeitpunkt schon hinreichend Thema der öffentlichen Berichterstattung war.

In diesem Fall sieht das LG Dortmund die sittenwidrige Täuschung VWs allerdings auch im Nachhinein gegeben, nämlich durch die Entwicklung eines Softwareupdates mit integriertem Thermofenster für den Motortyp EA189. Daraus ergibt sich der berechtigte Schadenersatzanspruch für den Kläger.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen:

„VW hat vor Gericht nicht dargelegt, inwiefern ein Thermofenster im Softwareupdate notwendig ist, um den Schutz des Motors zu gewährleisten. Auch deshalb sah das LG Dortmund den Schadensersatzanspruch des Klägers als berechtigt an.“

Schadensersatz für EA 189 Fahrzeug auch jetzt noch möglich

Haben Sie Ihr Diesel Fahrzeug nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 gekauft und das Softwareupdate aufspielen lassen? Aufgrund des mangelhaften Updates liegt damit eine neue Schädigung am Fahrzeug vor: Die Abschalteinrichtung im EA189 Motor wurde entfernt, dafür ein Thermofenster aufgespielt.

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