Abgasskandal bei Volkswagen 2019

Abgasskandal: Abschalteinrichtung auch beim EA 288-Motor

Nach einem Bericht der ARD Tagesschau hatte Volkswagen in einem Gerichtsverfahren bereits 2018 zugegeben, dass im EA 288-Motor des Golf VII ebenfalls eines illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Öffentlich bestreitet VW das bis heute.

Das Landgericht (LG) Duisburg veröffentlichte erst jetzt ein Urteil von Ende 2018, in dem es gegen Volkswagen entschieden hatte (Az. 1 O 231/18). Gegen VW geklagt hatte damals der Fahrer eines Golf VII Variant 1,6l TDI. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass VW seinen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig mit einer illegalen Abschalteinrichtung geschädigt hat. Es handele sich um eine Zykluserkennung, die die Prüfbedingungen erkennt. Die eingebaute Software ermögliche es VW, die Stickoxid-Grenzwerte im Test einzuhalten.

In der Öffentlichkeit hatte Volkswagen zuletzt immer noch bestritten, dass der EA 288-Motor eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Der Wolfsburger Fahrzeughersteller hält seine Zykluserkennung für legal, denn es zähle nur das Testergebnis auf dem Prüfstand und dort waren die Grenzwerte eingehalten worden.

Das sahen die Richter am Landgericht Duisburg anders und entschieden zugunsten des Klägers. Der in der Berufungsinstanz angesetzte Termin zur mündlichen Verhandlung Ende 2019 fand jedoch nicht statt. Über die Gründe, warum der Termin abgesagt wurde, lässt sich nur spekulieren: Denkbar ist eine vergleichsweise Streitbeilegung, um ein medienwirksames Urteil des Oberlandesgerichts zu vermeiden.

Zahlreiche neue Betroffene: EA 288-Motor in vielen Fahrzeugen verbaut

Im Abgasskandal klagen aktuell hunderte Autofahrer, die ein Modell mit dem Motor EA 288-Motor besitzen, gegen Volkswagen. Dieser Motortyp ist, wie schon sein Vorgänger EA 189, in vielen zum Volkswagen Konzern gehörenden Fahrzeugen wie Audi, Seat oder Skoda verbaut.

„Es war nur eine Frage der Zeit, bis ein deutsches Gericht bei einem EA288-Fahrzeug für den Verbraucher entscheidet. Auch unsere Kanzlei ist der Auffassung, dass dieser Motortyp mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist, auch wenn VW das bisher öffentlich bestreitet“

– Meint Dirk Sinnig, Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig.

„Natürlich gelten die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für NOx-Emissionen vor allem auf der Straße und nicht nur im Testbetrieb und sollten dementsprechend von Dieselfahrzeugen eingehalten werden. Die Rechte betroffener Autofahrer und damit einhergehend die Erfolgschancen einer Klage gegen den VW Konzern, werden durch das positive Urteil des Landgerichts Duisburg weiter gestärkt.“

– Fasst Rechtsanwalt Sinnig zusammen.

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