VW Skandal Autokaus

Der VW-Skandal aus der Sicht des Autokäufers

In einer offiziellen Stellungnahme von VW am 20.09.2015 hat der Konzern bekanntgegeben, dass Millionen Diesel Fahrzeuge des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda) mit einer Software ausgestattet wurden, mit deren Hilfe die Abgaswerte manipuliert werden. Kurz nach Bekanntwerden des Skandals erklärte der VW Konzernchef Martin Winterkorn seinen Rücktritt.

Von der Abgas-Manipulation betroffen sind weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge (davon ca. 2,8 Mio. Fahrzeuge alleine in Deutschland) mit dem 1,6 und 2,0 Diesel-Motor Typ EA 189 der Baujahre 2008 bis 2014 in Kombination mit verschiedenen Getrieben und ländertypischen Spezifikationen. Möglicherweise ist auch der Diesel Motor mit 1,2 Liter Hubraum betroffen, aber allenfalls in geringer Stückzahl. Diese Motoren wurden nicht nur in Fahrzeugen der Marke VW, sondern auch in den Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat verbaut. Betroffen sind nur Motoren mit der Abgasnorm 5. Neuere Fahrzeuge mit der strengeren Abgasnorm 6 sind von der Abgas-Manipulation nicht betroffen.

Ob Ihr Fahrzeug mit der Manipulations-Software ausgestattet ist, können Sie mit Hilfe Ihrer Fahrzeug-Identifikationsnummer prüfen, die Sie auf Ihrem Fahrzeugschein bzw. Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I finden. Die Fahrzeug-ID-Nummer können Sie auf den Internetseiten der betroffenen Fahrzeughersteller eingeben:

Für VW:               http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car

Für Audi:              http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

Für Skoda:           http://skoda-recallactions.skoda-auto.com/de-de/?s=W&cd=0

Für Seat:              http://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/fin-nummer.html

Sollte die Manipulationssoftware in Ihrem Fahrzeug installiert worden sein, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung.

Die in den betroffenen Fahrzeugen installierte Software führt dazu, dass bei Motortests deutlich weniger Stickoxide ausgestoßen werden als im normalen Fahrbetrieb. Stickoxide sind Schadstoffe, die für die sommerliche Ozonbildung verantwortlich sind. Sie greifen die Schleimhäute an und können zu Atemwegserkrankungen führen. Ob die manipulierten Abgaswerte Auswirkungen auf den Verbrauch und/oder die Motorleistung der betroffenen Fahrzeuge haben, ist noch nicht bekannt.

Wie der VW-Konzern betroffene Fahrzeuge umrüsten möchte, ist noch nicht geklärt. Unklar ist auch, ob ein Software-Update ausreicht oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die zu hohen Abgaswerte zu normalisieren. Hierzu sind insbesondere die Gespräche des VW-Konzerns mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) abzuwarten. Aus einem dem KBA von VW eingereichten Maßnahmenplan geht jedoch bereits hervor, dass „zusätzlich zu einer neuen Software mit großer Sicherheit eine motortechnische Anpassung notwendig sein“ wird. Laut dem neuen VW-Chef Matthias Müller könnten manche Autos auch neue Einspritzdüsen und Katalysatoren bekommen. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fahrzeuge und den verschiedensten Kombinationen der betroffenen Marken, Motoren und Getrieben wird es wohl nicht nur eine Lösung geben. Erforderlich sind vielmehr tausende Einzelfalllösungen, um das Problem zu beseitigen.

Ansprüche nach dem Sachmängelgewährleistungsrecht verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Fahrzeugübergabe und auch das Recht zur Anfechtung des Kaufvertrags unterliegt gesetzlichen Ausschlussfristen. Auch wenn der VW-Konzern eine Rückrufaktion angekündigt hat und die betroffenen Fahrzeuge nachbessern möchte, laufen die Verjährungsfristen für die rechtzeitige Geltendmachung von Schadens- und/oder Reparaturansprüchen weiter. Betroffene Fahrzeughalter sollten daher schnell reagieren und ihre Ansprüche rechtzeitig anzeigen und geltend machen.

Der VW Konzern hat angekündigt ab Januar Millionen Dieselfahrzeuge, die eine Software zur Manipulation von Abgasmessungen enthalten, zurückzurufen. Es wurden hierzu Rückstellungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro in die Bilanz des Konzerns eingestellt.

Es ist nicht auszuschließen, dass das KBA die Betriebserlaubnis für betroffene Fahrzeuge entzieht, wenn eine Nachrüstung aus technischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall dürften die betroffenen Autos nicht mehr benutzt werden und es ist auch fraglich, ob die Autos in diesem Fall weiterverkauft werden dürfen. Auch wenn eine Nachrüstung möglich sein sollte, steht zu befürchten, dass die Motorleistung dadurch abnimmt und/oder der Verbrauch zunimmt. Denn auch die Reinigung von Abgasen durch Motor und Katalysator benötigt Energie. Auch ist noch unklar, ob sich ein vom Abgas-Skandal betroffenes Auto unproblematisch auf dem Gebrauchtwagenmarkt veräußern lässt. Es steht jedoch zu befürchten, dass der Wiederverkaufswert eines betroffenen VW-Modells drastisch sinken wird. Bereits heute ist die Nachfrage nach VW-Dieselfahrzeugen auf ein historisches Tief eingebrochen. Auswirkungen auch auf die Kfz-Steuer und die Plaketten für Umweltzonen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Als betroffener Autokäufer haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. Reparatur des bestehenden Mangels. Sollte eine Nachbesserung aus technischen Gründen nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag über das betroffene Fahrzeug rückgängig zu machen und den gesamten Kaufpreis zurück zu fordern. Zu prüfen ist auch, ob der Kaufvertrag alternativ auch wegen Täuschung und Irrtum angefochten werden kann. Ansprüche können gegen den Autoverkäufer (Händler) und/oder gegen den VW Konzern bzw. dessen Tochtergesellschaften (Volkswagen GmbH, Audi AG, Seat Deutschland GmbH, Skoda Auto Deutschland GmbH) geltend gemacht werden.

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts oder die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens übernimmt, prüfen wir für Sie im Einzelfall und führen sodann den erforderlichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherer. Betroffene Autokäufer können bei Bestehen einer Privat- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich mit einer Kostenübernahme rechnen.

Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug von der VW-Abgas-Affäre betroffen ist, sollten Sie zeitnah handeln, um bestehenden Ansprüche nicht zu riskieren. Welche konkreten Ansprüche in Ihrem Fall bestehen, prüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich.