VW Updates zweifelhaft

Softwareupdates von VW unter fragwürdigen Bedingungen entwickelt und freigegeben

Seit November 2016 lässt Volkswagen die Softwareupdates auf seine Euro 5 Diesel-Fahrzeuge aufspielen. Das Genehmigungs- und Prüfverfahren der Updates erfolgte im Schnelldurchlauf. Und das wohl nicht gründlich genug – denn immer mehr VW Fahrer klagen über Folgeschäden.

Das Vorgehen des VW Konzerns in Sachen Softwareupdates scheint laut einem Artikel des Handelsblatts vom 12.12.2019 zweifelhaft. Nach den Enthüllungen der Abgasmanipulationen 2015 bemühte sich Volkswagen um Schadensbegrenzung und wollte seinen Kunden schnellstmöglich ein Softwareupdate zur Verfügung stellen.

Für die Nachrüstung der 2,6 Millionen betroffenen Fahrzeuge in Deutschland wurde die VW-Tochter IAV GmbH (Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr) mit der Entwicklung des Updates im Dezember 2015 beauftragt. Das Zeitfenster für den Auftrag betrug rund 12 Monate. Die übliche und notwendige Bearbeitungszeit für solche Updates sei normalerweise 48 Monate, äußerte sich ein Mitarbeiter des Entwicklungsunternehmens gegenüber dem Handelsblatt. Aufgrund der Kürze der Zeit mussten die Updates für mehrere Motorengruppen zusammengefasst werden. Kurz vor Ablauf der Frist, im September 2016, listete die IAV die aufgetretenen Probleme gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf. Dazu gehörte u.a. der Mehrverbrauch von Kraftstoff. Dennoch kontrollierte das KBA das Update nicht selbst, sondern überließ die Kontrolle dem Auftraggeber Volkswagen selbst. Im Anschluss daran erfolgte zügig die Freigabe der Flensburger Behörde.

Die Ingenieure der IAV hatten die Aufgabe, die Abschalteinrichtung zu deaktivieren, um so die Abgaswerte zu verbessern. Der Schutz der Bauteile wurde bei der Entwicklung nicht berücksichtigt. Dies war sicher auch der kurzen Entwicklungszeit geschuldet. Ein Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig geht noch einen Schritt weiter und sieht die Versäumnisse beim KBA: Die Behörde habe die Auswirkungen des Updates nicht untersucht, sondern sich auf das „OK“ von Volkswagen verlassen und das Update freigegeben, so seine Aussage im Handelsblatt.

Update wirkt sich negativ auf Fahrbetrieb aus – Beugen Sie vor!

„Die Prüfung des Softwareupdates durch seinen Auftraggeber selbst, nämlich VW, ermöglichte dem Fahrzeughersteller eine schnelle und vergleichsweise unkomplizierte Lösung im Angesicht des imageschädigenden Abgasskandals. Das KBA erteilte anschließend die Freigabe und kümmerte sich nicht um eine unabhängige Kontrolle oder etwaige Langzeitfolgen“

fasst Rechtsanwalt Dirk Sinnig von der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig zusammen.

„Das Vertrauen in die dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Behörde schwindet bei VW Fahrern immer mehr. Viele Betroffene berichten von negativen Folgen des Softwareupdates auf ihr Fahrzeug. Höherer Kraftstoffverbrauch und schlechtere Motorenleistung sind nur zwei der Auswirkungen, über die sich die Kunden in der Werkstatt und bei uns beschweren. Wir empfehlen ausdrücklich, Softwareupdates nicht aufspielen zu lassen und im Falle einer schriftlichen Aufforderung durch das KBA oder die zuständige Zulassungsstelle, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!“