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Musterfeststellungsklage gegen VW: Schadensersatz nicht in Sicht. Bessere Chancen für Betroffene im Individualklageprozess

Ein millionenschwerer Vergleich für die über 400.000 Kläger im Musterverfahren gegen Volkswagen im Abgasskandal ist geplatzt. Im Raum standen ca. 2.000 Euro pro Kläger – eine geringe Entschädigung für die Täuschung am Kunden durch VW und den Werteverlust des Dieselfahrzeugs.

Lange sah es so aus, als dürften die tausenden Kläger auf ein versöhnliches Ende des Musterverfahrens gegen den Volkswagen Konzern hoffen. Legten doch die zuständigen Richter am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig beiden Parteien nahe, sich außergerichtlich in einem Vergleich zu einigen. Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sind aber nun weiterhin im Ungewissen, ob und inwieweit ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Individualverfahren in den meisten Fällen sehr erfolgsversprechend

In einem Individualprozess stehen die Chancen für eine faire Schadensersatzsumme dagegen sehr gut. Das Landgericht (LG) Kassel z.B. sprach einer Klägerin am 04.09.2019 in einem Verfahren der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig das Maximum an Schadensersatz zu (Az. 8 O 2320/18). Die Besitzerin eines VW Touran erhielt nicht nur den Kaufpreis in voller Höhe zurück, sondern auch eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 4 % p.a. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer musste sich die Klägerin nicht anrechnen lassen – ein Erfolg in jeglicher Hinsicht.

„In einem individuellen Verfahren hat der Kläger die Möglichkeit, deutlich mehr Schadensersatz zu bekommen als dem Einzelnen im Musterverfahren gegen VW in Aussicht gestellt wurde“

– meint auch Dirk Sinnig, Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig.

„Eine Entschädigung für die über 400.000 Kläger ist nun in weite Ferne gerückt und es ist unklar, wann und ob sie mit Schadensersatz rechnen können. Deshalb empfiehlt unsere Kanzlei jedem vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrer, gegebenenfalls selbst gegen den Fahrzeughersteller zu klagen. Insbesondere, wenn zum Zeitpunkt des Autokaufs eine wirksame Verkehrsrechtsschutzversicherung bestand, kann die Klage in der Regel ohne eigenes Prozesskostenrisiko geführt werden“

– fasst Rechtsanwalt Sinnig zusammen.

Viele Landgerichte entscheiden verbraucherfreundlich

Das OLG Braunschweig, das sich nun weiter mit dem Musterverfahren beschäftigen muss, gilt in Fachkreisen außerdem als eher „VW-freundlich“. In einem Individualverfahren hingegen ist der Kläger nicht an den Firmenstandort von Volkswagen als Verhandlungsort gebunden, sondern kann vor dem zuständigen Landgericht am Wohnort Klage einreichen. Sehr viele Landgerichte in Deutschland entscheiden inzwischen sehr verbraucherfreundlich und gewähren betroffenen Dieselfahrern häufig Schadensersatz.

Sofern Besitzer eines Schummeldiesels im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind, können diese einem Individualverfahren ebenfalls ruhigen Gewissens entgegenblicken. Außer einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung fallen im Falle einer Deckungszusage keine weiteren Kosten an. Waren die Rechtsschutzversicherungen zu Beginn des Abgasskandals mit Deckungszusagen noch zurückhaltend, wird die Kostendeckungszusage heute grundsätzlich erteilt, sofern die Verkehrsrechtsschutzversicherung bereits zum Zeitpunkt des Autokaufs bestanden hat.

Sollten auch Sie einen Schummeldiesel besitzen und nicht weiter von dem Hin und Her im Musterfeststellungsprozess abhängig sein wollen, sollten auch Sie die Möglichkeit eines Individualklageprozesses in Betracht ziehen. Unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im VW Abgasskandal.