OVG Schleswig Urteil gegen Opel Rückruf

Oberverwaltungsgericht Schleswig: Rückruf von Opel durch KBA ist rechtens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes am 7.11.2019 entschieden, dass die Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamts (KBA) gegen die Opel Modelle Zafira, Cascada und Insignia zu Recht erfolgt ist. Der Umweltschutz wiegt nach Ansicht des Gerichts schwerer als die Sorge um einen Reputationsschaden von Opel.

Opel müsse die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen und auf die Fahrzeuge das Softwareupdate aufspielen (Az. 5 MB 3/19). Für die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016 hatte das KBA im Oktober 2018 einen Rückruf angeordnet. Die genannten Opel Modelle enthielten eine Abschalteinrichtung, die den Stickstoffausstoß bei unter 17 Grad Außentemperatur erhöhen würde. Laut Opel handelt es sich hierbei um eine Einrichtung zum Schutz des Motors.

Gegen den Rückruf des KBA hatte Opel im November 2018 einen Eilantrag eingelegt, über den das Schleswiger Verwaltungsgericht bereits zugunsten des KBA entschieden hatte. Dagegen legte der Rüsselsheimer Autobauer wiederum Beschwerde ein, die nun vom OVG Schleswig zurückgewiesen wurde. Opel hatte im Frühjahr 2018 bereits eine freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion ins Leben gerufen, davon versprach sich das KBA aber keine ausreichende Wirkung.

Bei der Entscheidung des OVG Schleswig spielte die Frage, ob die Abschalteinrichtung tatsächlich zum Schutz des Motors nötig ist oder nicht, keine Rolle. Diese Entscheidung müsse im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Festzuhalten sei, dass das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt Vorrang vor einer möglichen Rufschädigung des Opel-Konzerns habe. Die Rückrufaktion des KBA mit dem Ziel eine neue Software auf die betroffenen Fahrzeuge aufzuspielen sei somit der richtige Schritt.
Opel erklärte, weitere rechtliche Schritte gegen die Anordnung vom KBA einzuleiten.

Kostenlose Erstberatung im Abgasskandal

Unsere auf den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet für betroffene Opelfahrer eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung und einer Kostenübernahmebestätigung durch die Versicherung kommen, bis auf eine eventuell mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung, keine Prozess- oder Anwaltskosten auf den geschädigten Kunden zu.