Im Falle der Fahrzeugrückgabe können Sie den Kaufpreis zurückverlangen. Sie müssen sich allerdings die bislang gefahrenen Kilometer als gezogene Nutzungen anrechnen lassen. Mit diesem Rechner können Sie berechnen, wie hoch diese Nutzungen erwartungsgemäß sind bzw. wie hoch Ihr Erstattungsbetrag ist.
Dieser Erstattungsbetrag liegt regelmäßig weit über dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs. Den aktuellen Verkaufspreis Ihres Gebrauchtwagens können Sie schnell und einfach bestimmen bei
- DAT Gebrauchtfahrzeugwerte (kostenlos) oder
- Schwacke (7,90 € pro Bewertung).
Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, wäre alternativ eine Kaufpreisminderung denkbar. Hier besteht allerdings das Problem in der Bezifferung des Minderwertes. Diese Problematik hat sich noch verschärft, nachdem auch die Fahrverbotsthematik den Marktwert von Diesel-Fahrzeugen belastet. Daher und mit Blick auf die nicht abzuschätzenden Folgeprobleme nach dem Software-Update empfehlen wir die Rückabwicklung des Kaufvertrages.