Berechnen Sie Ihre möglichen Ansprüche selbst
Im Falle der Fahrzeugrückgabe können Sie den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungswertersatzes für die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zurückverlangen.
Mit diesem Rechner können Sie selbst berechnen, wie hoch Ihr möglicher Erstattungsbetrag ist:
Dieser Erstattungsbetrag liegt regelmäßig über dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs. Den aktuellen Verkaufspreis Ihres Gebrauchtwagens können Sie schnell und einfach bestimmen bei
- DAT Gebrauchtfahrzeugwerte (kostenlos) oder
- Schwacke (7,90 € pro Bewertung).
Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, wäre alternativ eine Kaufpreisminderung denkbar. Hier besteht allerdings das Problem in der Bezifferung des Minderwertes. Diese Problematik hat sich noch verschärft, nachdem auch die Fahrverbotsthematik den Marktwert von Diesel-Fahrzeugen belastet. Daher und mit Blick auf die nicht abzuschätzenden Folgeprobleme nach dem Software-Update empfehlen wir die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Wenn Sie einen Neuwagen gekauft haben, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagens aus der aktuellen Produktion. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Wir helfen Ihnen dort, wo Sie mit dem heftigsten Widerstand rechnen müssen: Banken, Versicherungen, Großkonzerne.