Unterstützung bei der Unfallschadenregulierung
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist Ihnen gerne behilflich, wenn Sie unverschuldet einen Unfallschaden erlitten haben. Hierzu benötigen wir neben ein paar allgemeinen Informationen zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug auch eine Schilderung des Unfallhergangs. Sie können uns hierzu einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular zukommen lassen. wir melden uns anschließend kurzfristig bei Ihnen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.
Kostensicherheit und Transparenz
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns im Anschluss hieran mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, fallen Kosten an. Diese richten sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle eines unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalles werden die anfallenden Kosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Hierzu informieren wir Sie gerne.
Wir garantieren Ihnen: Kostensicherheit und Kostentransparenz schon vor der Mandantierung!
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären wir für Sie gerne auch die Kostenübernahme.
Hierzu benötigen wir eine Kopie Ihrer Versicherungspolice und die für Ihren vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie uns ebenfalls gerne per Email, Fax oder Post zusenden können. Auch dieser Service ist für Sie kostenlos.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung!
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Wir helfen Ihnen dort, wo Sie mit dem heftigsten Widerstand rechnen müssen: Banken, Versicherungen, Großkonzerne.