Informationen und Hilfe zum Thema Abgasskandal
Die Volkswagen AG hat am 20. September 2015 öffentlich eingeräumt, Diesel-Fahrzeuge in mehreren Modellen des VW-Konzerns mit Hilfe einer Software massiv manipuliert zu haben, um die gesetzlichen Abgasnormen einzuhalten. Seither wurden und werden zahlreiche weitere Fahrzeugmodelle entdeckt, die ebenfalls mit verbotenen Abschalteinrichtungen versehen sind.
Betroffen sind mehrere Millionen Fahrzeuge, insbesondere der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Porsche und Mercedes. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwischenzeitlich zahlreiche verpflichtenden Rückrufaktionen angeordnet, obwohl bekannt ist, dass die Software-Updates zu massiven Folgeschäden, Mehrverbrauch, höherem Verschleiß und Leistungsverlusten führen können. Die Zulassungsbehörden gehen mittlerweile dazu über, Zwangsstillegungen durchzusetzen. Die betroffenen Fahrzeuge sind kaum noch verkäuflich und wenn, dann nur mit massiven Preisverlusten.
Schnellrechner
Wie hoch ist Ihr möglicher Rückzahlungs- oder Schadenersatzanspruch?
Update (Februar 2019)
BGH stärkt Kunden von VW: Abschalteinrichtungen sind Sachmangel
Im Abgasskandal rund um die Diesel-Autos von Volkswagen sind die illegal eingebauten Abschalteinrichtungen als Sachmangel zu werten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem höchstrichterlichen Hinweisbeschluss erklärt.
Update (Juni 2018)
Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln gegen Volkswagen
Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels – VW und Händler geben Verteidigung auf. Lesen Sie jetzt mehr zu dem Urteil.
Update (Juni 2018)
Mercedes ruft Autos zurück – Daimler muss Hunderttausende Diesel nachbessern
Das Verkehrsministerium hat den Rückruf von 238.000 Mercedes in Deutschland angeordnet. Neben dem Transporter Vito, stehen nun auch die Mercedes C-Klasse und das SUV Mercedes GLC unter dem Verdacht, unerlaubte Abschalteinrichtungen verbaut zu haben.
Dieselfahrverbote
Mit dem Urteil vom 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem entschieden: Diesel-Fahrverbote sind zur Wahrung der Luftreinheit bereits jetzt rechtlich möglich. Jetzt drohen zudem Fahrverbote für Diesel in vielen deutschen Städten, allen voran Stuttgart, Düsseldorf und München.
Update (Juni 2018):
Als erste deutsche Stadt hat Hamburg nun Dieselfahrverbote erlassen. In 70 weiteren Städten drohen ebenfalls Fahrverbote.
Dr. Lehnen & Sinnig erstreiten bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung zugunsten eines betrogenen Autokäufers
Oberlandesgericht Köln zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels
Abgasskandal: Rechte der Autokäufer und Verjährung der Ansprüche
Betrogene Autokäufer können Ansprüche gegen den Verkäufer und gegen den Hersteller des Fahrzeugs geltend machen. Gegenüber dem Verkäufer bestehen zunächst Nacherfüllungsansprüche. Der Käufer kann nach seiner Wahl die Nachbesserung (Reparatur) seines alten Fahrzeugs verlangen oder die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens. Sollten Nachbesserung und Nachlieferung nicht möglich sein oder verweigert der Verkäufer diese, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag über das betroffene Fahrzeug rückgängig zu machen und den Kaufpreis zurück zu fordern. Dieser Rücktritt ist auch dann noch möglich, wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde.
Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie zeitnah handeln, um bestehenden Ansprüche nicht zu riskieren. Anderenfalls droht Verjährung.
Welche konkreten Ansprüche in Ihrem Fall bestehen, prüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Betroffene Autokäufer können bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich mit einer Kostenübernahme rechnen. Selbst solche Versicherungen, die eine Kostenübernahme anfangs abgelehnt haben, gewähren zwischenzeitlich unproblematisch Deckung. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts oder die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens übernimmt, prüfen wir für Sie im Einzelfall und führen sodann den erforderlichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherer.