Negativer Schufa-Eintrag? Jetzt handeln!

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist eine deutsche Wirtschaftsauskunft, die hauptsächlich die Bonität bzw. die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen bewertet und die gesammelten Informationen z.B. im Rahmen von Kreditanfragen an ihre Vertragspartner (z.B. Banken, Kreditinstitute und andere Unternehmen) weitergibt.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann für Verbraucher weitreichende und teilweise existenzielle Folgen haben. Existiert ein negativer Schufa-Eintrag beeinträchtigt dieser in den meisten Fällen die uneingeschränkte Teilnahme am Wirtschaftsleben. Kredite werden nur zu schlechten Zinskonditionen oder gar nicht gewährt, Miet- oder Handyverträge abgelehnt.

Viele Negativeinträge sind unberechtigt oder verstoßen gegen zwingendes Datenschutzrecht. Insbesondere der von der Schufa aus diversen Informationen automatisch berechnete Score-Wert, der für mögliche Vertragspartner wie Banken, Versicherungen, Vermieter, Mobilfunkanbieter etc. eine Aussage über die Kreditwürdigkeit trifft, verstößt gegen die zwingenden Datenschutzregelungen der DSGVO, wie der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen vom 16. März 2023 ausgeführt hat (EuGH, Az. C-634/21 – mehr dazu unten).

In diesen Fällen haben die Betroffenen Verbraucher neben dem Löschungsanspruch der fehlerhaft gespeicherten oder gegen Datenschutz verstoßenden Bonitäts-Informationen ggf. auch einen weitergehenden Schadensersatzanspruch.