Musterprozess: Touran-Fahrer spart mit Widerruf 8.559,36 €
Es ist DER Ausweg aus der Dieselfalle, und zwar nicht nur für die betrogenen Käufer von Schummeldieseln, sondern für alle Dieselfahrer, die allesamt von massiven Wertverlusten und drohenden Fahrverboten betroffen sind: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017 (Aktenzeichen 4 O 150/16) in dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Musterprozess entschieden: die Volkswagen Bank belehrt Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich zwingend vorgesehene Widerrufsrecht.
Der wirtschaftliche Vorteil des Widerrufs ist erstaunlich hoch. Im Musterprozess spart der Touran-Fahrer mit dem Widerruf 8.559,36 € im Vergleich zum Verkauf:
das ewige Widerrufsrecht – der sog. „Widerrufsjoker“
Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, ihre Vertragspartner über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Wird der Verbraucher entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, führt dies dazu, dass das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden kann. Diese besonders verbraucherfreundliche Regelung wird in der Presse gerne als „Widerrufsjoker“ bezeichnet.
betroffene Verträge: Autokredite und Leasingverträge
Bis vor kurzem hat die mediale Berichterstattung diesen sogenannten „Widerrufsjoker“ nahezu ausschließlich im Zusammenhang mit der Umschuldung von Immobiliendarlehen behandelt. Das hat sich schlagartig geändert, seit die Stiftung Warentest über unseren Prozess vor dem Landgericht Berlin berichtet hat. Denn auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank falsch belehrt hat.
Betroffen sind Verträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Wirtschaftlich besonders interessant dürften dabei die Verträge sein, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.
ZDF WISO vom 26. Juni 2017
berichtete im Beitrag
„VW-Finanzierungsverträge möglicherweise widerrufbar – Prozess um Widerrufsbelehrung“
von unserem Verfahren vor dem Landgericht Berlin. >> Zum vollständigen Beitrag
ARD plusminus vom 17. Januar 2018
berichtete im Beitrag
„Neue Hoffnung für VW-Geschädigte?“
von unserem Verfahren vor dem Landgericht Berlin. >> Zum vollständigen Beitrag
betroffene Fahrzeuge: nicht nur „Schummeldiesel“
Sicherlich ist der Widerruf auch für all jene besonders interessant, die ein Fahrzeug finanziert haben, das vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist. Das Widerrufsrecht besteht aber unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein Schummeldiesel oder überhaupt ein Diesel ist. Vielmehr steht das Widerrufsrecht jedem Verbraucher zu, der bei seiner Fahrzeugfinanzierung fehlerhaft belehrt wurde.
Deshalb ist der „Widerrufsjoker“ auch für Dieselfahrer sehr interessant, die zukünftig mit einem Fahrverbot in Großstädten rechnen müssen, was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch zu einem massiven Preisverfall des Fahrzeugs führen wird. Wegen der besonders lukrativen Rückabwicklungskonditionen macht der Widerruf aber auch bei finanzierten Benzinern Sinn.
Fehlerhafte Autokredite: nicht nur VW-Bank betroffen
Es ist auch keineswegs so, dass ausschließlich die Verträge der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank widerrufbar wären. Nach unseren bisherigen Prüfungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge von folgenden Autobanken den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht genügen:
- Alfa Romeo Bank
- Audi-Bank
- Auto Europa Bank
- Bank11
- BMW Bank
- Fiat Bank
- Ford Bank
- Honda Bank
- Jaguar Bank
- Lancia Bank
- Land Rover Bank
- Maserati Bank
- Mercedes-Benz Bank
- MKG Bank (Mitsubishi)
- Nissan Bank
- Opel Bank
- Peugeot Bank
- Porsche Bank
- Renault Bank
- Santander Consumer Bank
- SEAT Bank
- Skoda Bank
- Targobank
- Toyota Kreditbank
- Volkswagen Bank
Ist Ihre Bank nicht dabei?
Gerne können Sie uns Darlehensverträge weiterer Banken zur kostenlosen Prüfung zusenden.
Die Folgen des Widerrufs: Ihre Chance
Widerruft der Verbraucher seinen Autokredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Darlehensvertrag und der hiermit verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Hierzu gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet.
Für Finanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt nach der Rechtsauffassung vieler Verbraucheranwälte sogar eine ganz besondere – verblüffend verbraucherfreundliche – Rechtslage: Der Verbraucher dürfte nach dieser Rechtsansicht bei fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht dann nämlich weder Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer noch Wertersatz für etwaige Schäden am Fahrzeug leisten müssen.
Wichtig: nicht vorschnell widerrufen
Bevor Sie den Widerruf erklären, sollten Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei über die Chancen und Risiken in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen. Die vorschnelle Erklärung des Widerrufs kann zu Problemen führen, die sich eigentlich leicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch für die der Frage der Kostenübernahme durch Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet jedem interessierten Autokäufer eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Um Ihre Erstanfrage juristisch prüfen zu können, benötigen wir einige Informationen zu Ihrem Autokauf und Ihrem Darlehensvertrag. Diese können Sie uns bequem über unser Online-Formular zukommen lassen oder postalisch, per Mail oder per Fax.
Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns eine kostenlose und unverbindliche Auskunft über die Ihnen zustehenden Rechte und Ihre Chance, diese Rechte gegenüber Ihrer finanzierenden Bank durchzusetzen. Gerne stellen wir Ihnen auch einen Mustertext zur Verfügung, den Sie für die Erklärung Ihres Widerrufs verwenden können.
Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, stellen wir auf Ihren Wunsch hin ebenfalls kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren wollen. In diesem Fall profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich des Verbraucherkreditwiderrufs.
FAQ: häufig gestellte Fragen
Welche Verträge können widerrufen werden?
Betroffen sind Autokreditverträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Damit dem Autokäufer ein Widerrufsrecht zusteht, muss der Darlehensvertrag als Verbraucher abgeschlossen worden sein. Auch wenn diese Voraussetzung in vielen Fällen unproblematisch gegeben sein wird, ist es in gewissen Fallkonstellationen (z.B. Unternehmensgründung, teilweise private und betriebliche Nutzung) erforderlich, die Verbrauchereigenschaft genauer zu prüfen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter.
Können nur Kreditverträge von Fahrzeugen widerrufen werden, die auch vom sog. „VW-Abgasskandal“ betroffen sind?
Nein. Grundsätzlich können alle Autokäufer, die ihren Darlehensvertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, den Widerruf ihres Darlehensvertrages zeitlich unbeschränkt erklären, wenn sie bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt wurden. Nicht entscheidend ist bei der Frage der Widerrufbarkeit des Vertrages, ob das finanzierte Fahrzeug vom sog. „VW-Abgasskandal“ betroffen ist, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt oder ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen finanziert wurde.
Kann ich den Widerruf auch erklären, wenn ich die Schlussrate bereits gezahlt habe?
Der Widerruf kann auch dann erklärt werden, wenn der Finanzierungsvertrag bereits beendet wurde. Ob ein Widerruf in diesem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte vor der Erklärung des Widerrufs geklärt werden. Bitte sprechen Sie uns in diesen Fällen an. Wir beraten Sie gerne.
Wie erkläre ich den Widerruf?
Der Widerruf muss gegenüber der finanzierenden Bank erklärt werden. Ausreichend ist, wenn der Widerruf in Textform (z.B. per Mail, Fax usw.) erklärt wird. Damit Sie bei der Erklärung des Widerrufs gegenüber Ihrer Bank keinen Fehler machen, lassen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung gerne einen Musterwiderrufstext zukommen.
Wie wird die Bank auf meinen Widerruf reagieren?
Wie die Bank auf den erklärten Widerruf reagieren wird steht nicht fest. Möglich ist, dass der erklärte Widerruf als wirksam anerkannt oder als unwirksam zurückgewiesen wird. Aus unserer Erfahrung ist es in fast allen Fällen so, dass die Banken den erklärten Widerruf als unwirksam zurückweisen und der Widerruf mit qualifizierter anwaltlicher Unterstützung durchgesetzt werden muss. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Was sind die Rechtsfolgen, wenn ich meinen Autokredit widerrufe?
Widerruft der Verbraucher wirksam seinen Autokredit, hat dies zur Folge, dass der Darlehensvertrag und der hiermit verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabgewickelt werden. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen (auch z.B. die geleistet Anzahlung) zu erstatten. Für Finanzierungen, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, gilt sogar eine ganz besondere Rechtslage. Der Verbraucher muss bei fehlerhafter Belehrung dann nämlich weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten.
Werden die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?
Die für die Rechtsvertretung anfallenden Kosten werden in der Regel von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Entscheidend für die Eintrittspflicht der Versicherung ist das Vorliegen eines sog. Rechtsschutzfalles. Für die Fälle des Verbraucherkreditwiderrufs hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verstoß der Bank als Rechtsschutzfall nicht in der fehlerhaften Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht, sondern in der unberechtigten Zurückweisung des erklärten Widerrufs zu sehen ist. Nicht erforderlich ist, dass die Versicherung schon zur Zeit des Abschlusses des Darlehensvertrages bestanden hat. Wenn Sie demnach heute noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen, sollten Sie beachten, dass manche Versicherungen eine Wartefrist vorsehen. Andere Versicherer haben keine Wartefrist. Auch haben manche Versicherer Fälle, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Widerrufsrechts stehen, von der Kostenübernahme ausgeschlossen.
Bevor Sie den Widerruf erklären, sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Angelegenheit von Ihrer bestehenden oder noch abzuschließenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen wird. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter.