Widerruf von Autokredit- und Leasingverträgen – auch Jahre nach dem Kauf
Europäischer Gerichtshof entscheidet: Autokreditverträge sind widerrufbar
Die Kreditverträge der deutschen Autobanken galten bis Dezember 2017 als juristisch „wasserfest“. Im Rahmen der Bearbeitung von Abgasskandal-Mandaten kam unsere Kanzlei mit den Darlehensverträgen der Volkswagen-Bank in Kontakt. Hier zahlte sich unsere Erfahrung aus über 2.000 Immobilienwiderrufsmandaten aus. Denn wir haben herausgefunden: die VW-Bank und Ihre Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank belehren ihre Kunden weit überwiegend nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Speziell die Verträge, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, können bei einer fehlerhaften Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht zeitlich unbeschränkt rückabgewickelt werden. Das Medienecho war daher zu Recht gigantisch, allen voran die Stiftung Warentest, die die mündliche Verhandlung unseres Prozesses vor dem Landgericht Berlin beobachtete.
Seit dem Musterverfahren in Berlin haben die Anwälte unserer Kanzlei mehr als 10.000 Autokredit- und Leasingverträge geprüft. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten deutschlandweit gegen alle Autobanken und konnten insbesondere beachtliche Erfolge gegen die Sixt Leasing SE und die Santander Consumer Bank erzielen. Mehr Informationen zu unseren erfolgreichen Verfahren finden Sie in unseren News.
Nutzen auch Sie die Expertise unserer Anwälte, gerne auch gegen andere Autobanken. Denn auch hier haben wir zahlreiche Fehler feststellen können. Und das beste: Die Erstprüfung Ihres Vertrages ist kostenlos & unverbindlich. Lassen Sie uns gerne Ihre Anfrage zukommen – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück!
So funktioniert der Autokreditwiderruf:
So werden Sie Ihr Fahrzeug los
Häufige Fragen zum Thema Autokreditwiderruf
Haben Sie allgemeine Fragen zum Autokredit- oder Leasingwiderruf? In den nachfolgenden FAQ`s haben wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesen Themen zusammengestellt. Wenn Sie hier die Antwort auf Ihre konkrete Frage nicht finden, können Sie uns gerne Ihre Frage per Mail zukommen lassen. Wir beantworten diese gerne individuell.
Das ewige Widerrufsrecht – der sog. „Widerrufsjoker“
Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, ihre Vertragspartner über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Wird der Verbraucher entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, führt dies dazu, dass das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden kann. Diese besonders verbraucherfreundliche Regelung wird in der Presse gerne als „Widerrufsjoker“ bezeichnet.
Betroffene Verträge: Autokredite und Leasingverträge
Bis vor kurzem hat die mediale Berichterstattung diesen sogenannten „Widerrufsjoker“ nahezu ausschließlich im Zusammenhang mit der Umschuldung von Immobiliendarlehen behandelt. Das hat sich schlagartig geändert, seit die Stiftung Warentest über unseren Prozess vor dem Landgericht Berlin berichtet hat. Denn auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank falsch belehrt hat.
Betroffen sind Verträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Wirtschaftlich interessant sind insbesondere Verträge die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.
Betroffene Fahrzeuge: nicht nur „Schummeldiesel“
Sicherlich ist der Widerruf auch für all jene besonders interessant, die ein Fahrzeug finanziert haben, das vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist. Das Widerrufsrecht besteht aber unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein Schummeldiesel oder überhaupt ein Diesel ist. Vielmehr steht das Widerrufsrecht jedem Verbraucher zu, der bei seiner Fahrzeugfinanzierung fehlerhaft belehrt wurde.
Deshalb ist der „Widerrufsjoker“ auch für Dieselfahrer sehr interessant, die zukünftig mit einem Fahrverbot in Großstädten rechnen müssen, was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch zu einem massiven Preisverfall des Fahrzeugs führen wird. Wegen der besonders lukrativen Rückabwicklungskonditionen macht der Widerruf aber auch bei finanzierten Benzinern Sinn.
Fehlerhafte Autokredite: nicht nur VW-Bank betroffen
Es ist auch keineswegs so, dass ausschließlich die Verträge der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank widerrufbar wären. Nach unseren bisherigen Prüfungen kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge von folgenden Autobanken den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht genügen:
Videobeträge zum Autokreditwiderruf
ZDF WISO vom 26. Juni 2017
berichtete im Beitrag „VW-Finanzierungsverträge möglicherweise widerrufbar – Prozess um Widerrufsbelehrung“ von unserem Verfahren vor dem Landgericht Berlin.
ARD plusminus vom 17. Januar 2018
berichtete im Beitrag „Neue Hoffnung für VW-Geschädigte?“ von unserem Verfahren vor dem Landgericht Berlin.
UPDATE (August 2018):Totalschaden vor Gericht für Volkswagen Bank – Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto.
Das Landgericht Ravensburg urteilt als erstes deutsches Gericht, dass ein Kläger alle gezahlten Kreditraten zurückerhält.
Aktuelle Urteile zum Autokreditwiderruf
Update (August 2018): Totalschaden vor Gericht für Volkswagen Bank – Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto.
Das Landgericht Ravensburg urteilt als erstes deutsches Gericht, dass ein Kläger alle gezahlten Kreditraten zurückerhält und der VW-Bank weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss. Im konkreten Fall ist der Kläger damit 70.000 Kilometer kostenlos Auto gefahren.
Musterprozess: Touran-Fahrer spart mit Widerruf 8.559,36 €
Es ist DER Ausweg aus der Dieselfalle, und zwar nicht nur für die betrogenen Käufer von Schummeldieseln, sondern für alle Dieselfahrer, die allesamt von massiven Wertverlusten und drohenden Fahrverboten betroffen sind: Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017 (Aktenzeichen 4 O 150/16) in dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Musterprozess entschieden: die Volkswagen Bank belehrt Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich zwingend vorgesehene Widerrufsrecht.
Die Folgen des Widerrufs: Ihre Chance
Widerruft der Verbraucher seinen Autokredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Darlehensvertrag und der hiermit verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. In diesen Fällen ist die Bank verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Hierzu gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher gegen Rückgabe des Autos von der Bank erstattet.
Das Gesetz sieht als Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs zunächst vor, dass Sie das finanzierte Fahrzeug an die finanzierende Bank zurückgeben müssen. Insoweit besteht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Vorleistungspflicht des Verbrauchers. Im Gegenzug erhalten Sie eine ggf. geleistete Anzahlung und alle gezahlten Tilgungsraten von der Bank erstattet. Darüber hinaus wird der Verbraucher bei einem wirksamen Widerruf auch von der Zahlung noch offener Kreditverbindlichkeiten befreit. Die Rückabwicklung findet dabei alleine zwischen Ihnen und der finanzierenden Bank statt. Der Autohändler, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben, wird aus der Rückabwicklung des Finanzierungsvertrages nach dem erklärten Widerruf herausgehalten.
Ob gegenüber der Bank bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, Wertersatz für die gefahrenen Kilometer oder ein darüber hinausgehender Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs geschuldet ist, war bis zu einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 27.10.2020 umstritten. Wir vertreten hier u.a. mit den Landgerichten Ravensburg und Bayreuth die verbraucherfreundliche Ansicht, dass ein solcher Wertersatz zu Lasten des Verbrauchers nach dem Wortlaut des deutschen Gesetzes und der zugrunde liegenden europäischen Richtlinie nicht geschuldet ist. Der BGH hat jedoch aktuell entschieden, dass der Verbraucher gegenüber der Bank zu einem Wertverlustausgleich verpflichtet ist. Für die Bestimmung des Wertverlustanspruchs der finanzierenden Bank ist nach den Ausführungen der Richter des BGH auf die Differenz zwischen dem objektiven Wert des finanzierten Kfz im Zeitpunkt der Übergabe an den Verbraucher (Kauf) und Rückgabe des Kfz an die finanzierende Bank abzustellen. Dabei ist nach der aktuellen Rechtslage nur der Wertverlust zu ersetzen, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist. Außer Betracht bleiben hingegen solche Wertverluste, die das Fahrzeug auch ohne Benutzung ohnehin erlitten hätte. Anhand welcher Parameter der Wertverlust genau zu berechnen ist, lässt die gerichtliche Entscheidung jedoch offen. Hierzu hat der BGH das vorgenannte Verfahren zur weiteren Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Wichtig: nicht vorschnell widerrufen
Bevor Sie den Widerruf erklären, sollten Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei über die Chancen und Risiken in Ihrem persönlichen Fall beraten lassen. Die vorschnelle Erklärung des Widerrufs kann zu Problemen führen, die sich eigentlich leicht vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere auch für die der Frage der Kostenübernahme durch Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet jedem interessierten Autokäufer eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Um Ihre Erstanfrage juristisch prüfen zu können, benötigen wir einige Informationen zu Ihrem Autokauf und Ihrem Darlehensvertrag. Diese können Sie uns bequem über unser Online-Formular zukommen lassen oder postalisch, per Mail oder per Fax.
Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, erhalten Sie von uns eine kostenlose und unverbindliche Auskunft über die Ihnen zustehenden Rechte und Ihre Chance, diese Rechte gegenüber Ihrer finanzierenden Bank durchzusetzen. Gerne stellen wir Ihnen auch einen Mustertext zur Verfügung, den Sie für die Erklärung Ihres Widerrufs verwenden können.
Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, stellen wir auf Ihren Wunsch hin ebenfalls kostenlos und unverbindlich eine Deckungsanfrage an Ihren Versicherer.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren wollen. In diesem Fall profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich des Verbraucherkreditwiderrufs.
News im Audi Abgasskandal
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Wir helfen Ihnen dort, wo Sie mit dem heftigsten Widerstand rechnen müssen: Banken, Versicherungen, Großkonzerne.