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10 Fragen zum Mercedes Abgasskandal

Das Verkehrsministerium hat den Rückruf von 238.000 Mercedes in Deutschland angeordnet. Mercedes steht unter dem Verdacht, bei den Modellen Mercedes C-Klasse und Mercedes GLC unerlaubte Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Hierbei handelt es sich auch um Autos, die der neuesten Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Mehr zum Thema Abgasskandal

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig beantwortet Ihnen die 10 häufigsten Fragen rund um den Abgasskandal von Mercedes:

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01

Welche Mercedes Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Juni 2019
Das Bundesverkehrsministerium ruft 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Euro-5-Abgasnorm zurück.

Juni 2018
Neben 5.000 Mercedes Vito (Transporter) auch die Mercedes C-Klasse und den Mercedes Geländewagen GLC in die Werkstätten zurück. Das KBA untersucht gegenwärtig noch die Mercedes G-Klasse, das Mercedes E-Coupé, die Mercedes S-Klasse, den Mercedes GLE und die Mercedes C-Klasse mit Renault-Motor.

Hier können Sie anhand Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) prüfen, ob Ihr Mercedes von dem Abgasskandal betroffen ist. Zur Prüfung

Update (Juni 2019): KBA ruft 60.000 Mercedes zurück.

Laut übereinstimmenden Medienberichten ruft das Kraftfahrtbundesamt 60.000 Mercedes GLK zurück. Bei dem Modell sollen Abgaswerte manipuliert worden sein. Weitere Mercedes-Modelle könnten zudem betroffen sein … Weiter lesen

02

Welche Mercedes Motoren sind betroffen?

Bislang konzentrieren sich die Behörden auf die weit verbreitete Motoren OM642 und OM651. Der OM651 ist ein Vierzylinder, der in zwei Varianten mit 1,8 oder 2,2 Litern Hubraum verbaut wird. Der OM642 ist ein V6-Dieselmotor mit 3,0 Litern Hubraum, der seit dem Jahr 2005 gebaut wurde und aktuell noch in zwei Baureihen eingesetzt wird. Inzwischen nehmen die Ermittler auch den OM622 unter die Lupe – also jenen Motor, der in den vom Kraftfahrt-Bundesamt beanstandeten Vito-Modellen eingebaut wird.

03

Was wird Mercedes im „Abgasskandal“ vorgeworfen?

Daimler wird vorgeworfen, dass sie Dieselabgaswerte durch eine Abschalteinrichtung manipuliert haben sollen. Diese Abgasmanipulation wurde nun amtlich bescheinigt. Das sogenannte „Defeat Device“ erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und reduziert dann den Stickoxidausstoß. Im Alltag weisen die Abgaswerte der betroffenen Fahrzeuge von Mercedes auf der Straße jedoch einen deutlich höheren Stickoxidwert aus.

04

Welche Konsequenzen drohen Mercedes Besitzern?

Autobesitzer müssen wohl mit ihrem Mercedes in die Werkstatt und erhalten dort ein Softwareupdate. Dieses Update müsste jedoch erst noch von Mercedes entwickelt und im Anschluss vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt werden.
Ob die Mängel an den Mercedes Modellen damit behoben werden können und inwieweit sich das Softwareupdate auf den Kraftstoffverbrauch Ihres Fahrzeugs auswirkt bleibt aktuell offen. In dem bereits länger bekannten Abgasskandal von Volkswagen berichten VW Fahrer immer wieder, dass ihr Fahrzeug nach dem Update einen höheren Kraftstoffverbrauch hat oder die Motoren unrund laufen.

Zudem ist zu erwarten, dass der Abgasskandal zu einem Wertverlust bei Ihrem Fahrzeug führen wird.

05

Wie können sich betroffene Mercedes-Fahrer wehren?

Ist Ihr Mercedes vom Abgasskandal betroffen, dann können Sie Ihre gegebenenfalls bestehenden Ansprüche gegen Ihren Verkäufer und gegen die Daimler AG geltend machen. Gegenüber dem Verkäufer (z.B. Autohaus) bestehen zunächst Nacherfüllungsansprüche. Der Käufer kann nach seiner Wahl die Nachbesserung (Reparatur) seines Mercedes verlangen oder die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens fordern. Sollten Nachbesserung und Nachlieferung nicht möglich sein oder verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag Ihres Mercedes rückgängig zu machen und den Kaufpreis zurück zu fordern. Dieser Rücktritt ist auch dann noch möglich, wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde.

Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie zeitnah handeln, um bestehenden Ansprüche nicht zu riskieren. Anderenfalls droht die Verjährung.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, finden Sie mehr Informationen in Frage 9.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig prüft welche konkreten Ansprüche in Ihrem Fall bestehen. Die erste anwaltliche Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Prüfung

06

Wie kann ich gegen Mercedes klagen?

Da das Thema komplex ist, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten zu lassen. Unsere Kanzlei vertritt bereits im VW Abgasskandal die rechtlichen Interessen von sehr vielen betroffenen Autofahrern. Hier wurde durch uns das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen die Volkswagen AG erstritten. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig berät Sie im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung über die Ihnen zustehenden rechtlichen Möglichkeiten im Mercedes Abgasskandal.

07

Ist mein Mercedes von Fahrverboten betroffen?

Als erste deutsche Stadt hat Hamburg bereits Dieselfahrverbote erlassen. Weitere Städte wie z.B. Stuttgart sind zwischenzeitlich gefolgt. In 70 weiteren Städten drohen ebenfalls Fahrverbote. Ob Ihr Mercedes von Fahrboten betroffen ist entscheidet die jeweils für Sie zuständige Kommunalverwaltung. Von den Dieselfahrverboten ist grundsätzlich jedes Diesel-Fahrzeug betroffen. Die einzelnen Städte entscheiden hier, welche Bezirke und auch welche Fahrzeuge mit welcher Abgasnorm von Fahrverboten betroffen sind. Von den bereits bestehenden und drohenden Fahrverboten sind demnach nicht nur Diesel mit einer Abgasmanipulation betroffen.

08

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Hatten es Volkswagen-Kunden anfänglich noch schwer und mussten mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen, gewähren heute alle Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten unproblematisch eine Deckung. Die für die Rechtsvertretung anfallenden Kosten werden in der Regel von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen, sofern diese bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung des Fahrzeugs bestanden hat.

Wir prüfen Ihren Fall vorab kostenlos und unverbindlich und erfragen gleichzeitig auch die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung an.

Kostenlose Prüfung

09

Mein Mercedes ist finanziert – Was kann ich jetzt tun?

UPDATE: ZDF WISO berichtet über erfolgreichen Prozess der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gegen die Mercedes Benz Bank.
Mehr lesen

Wenn Sie ihren Mercedes bei einer Autobank finanziert haben, können Sie ggf. Ihren laufenden oder auch Ihren bereits abgelösten Autokredit widerrufen. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist die führende Kanzlei auf dem Gebiet Widerruf und hat deutschlandweit bereits die meisten Urteile auf dem Gebiet erzielt.

Für die Erfolgsaussichten des Autokreditwiderrufs ist alleine entscheidend, dass der abgeschlossene Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist und Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Wenn Sie Ihren Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, hat dies zur Folge, dass der Darlehensvertrag und der hiermit verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabgewickelt werden müssen.

In diesen Fällen ist die jeweils finanzierende Bank (z.B. Mercedes Bank) verpflichtet, dem Käufer alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Hierzu gehört neben den monatlichen Raten auch die an das Autohaus geleistete Anzahlung. Die finanzierende Bank hat lediglich einen Anspruch auf die in den monatlichen Raten enthaltenen Zinsanteile. Den weit überwiegenden Tilgungsanteil der Raten und die gesamte Anzahlung erhält der Verbraucher, gegen Rückgabe seines Mercedes, von der finanzierenden Bank zurück.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte ist die bundesweit führende Kanzlei beim Thema Autokredit-Widerruf. Der erfolgreiche Musterprozess der Kanzlei gegen die VW-Bank schlug hohe Wellen, spätestens seitdem die Stiftung Warentest, ZDF und ARD darüber berichteten.

10

Muss mein Mercedes ein Software-Update erhalten?

Viele Mercedes-Fahrer haben Angst, dass ihr Mercedes vom Kraftfahrtbundesamt stillgelegt wird. Aus unserer Sicht gibt es jedoch keinen Grund, sich unter staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige Software-Updates aus der Hand des Herstellers aufdrängen zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt funktionieren ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen hinlänglich bekannt.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Wir helfen Ihnen dort, wo Sie mit dem heftigsten Widerstand rechnen müssen: Banken, Versicherungen, Großkonzerne.

Kontaktieren Sie uns

Dr. Lehnen & Sinnig
Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 24
54296 Trier

Telefon: 0651 / 200 66 77 0
Fax: 0651 / 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Internet: www.lehnen-sinnig.de

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