Diesel-Fahrverbote in Berlin ab September 2019. Wir helfen Ihnen, Ihren Diesel loszuwerden.
Der Senat hat Diesel-Fahrverbote in Berlin beschlossen. Acht Straßen in der Berliner Innenstadt sind dann für Diesel-Pkw der Euro-Norm 5 oder schlechter gesperrt. Hinzu kommt ein Tempo 30 Limit auf 59 weiteren Straßenabschnitten. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hilft Ihnen, Ihren wertlosen Diesel loszuwerden.
Im Februar 2018 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass Diesel-Fahrverbote zur Wahrung der Luftreinheit grundsätzlich zulässig sind. Seitdem haben bereits mehrere Städte Fahrverbote angekündigt und auch umgesetzt. Bereits seit Anfang diesen Jahres sind Diesel-Fahrverbote auch in der Hauptstadt im Gespräch. Diese sollen nun auch umgesetzt werden, gab Verkehrssenatorin Regine Günther vor Kurzem bekannt.
So werden Sie Ihren wertlosen Diesel los
In Berlin fragen sich betroffene Diesel-Besitzer, wie sie ihr „wertloses“ Auto jetzt noch loswerden. Die Realität ist schon heute, dass die Fahrzeuge einen enormen Wertverlust erlitten haben und auf dem Gebrauchtwagenmarkt nahezu unverkäuflich sind. Möchte man in Zukunft nicht auf die S-Bahn umsteigen, sollte man jetzt handeln.
Für Fahrzeughalter, in deren Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, d.h. für diejenigen, die vom Abgasskandal betroffen sind, oder die ihr Auto finanziert bzw. geleast haben, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Ausweg aus der Diesel-Falle.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hat sich auf Verbraucherrechte spezialisiert und vertritt bereits seit 2015 bundesweit tausende Mandanten rund um das Thema „Diesel-Gate“. Bekannt wurde die Kanzlei nicht nur durch die Berichterstattung bei stiftungwarentest.de, ZDF Wiso oder ARD plusminus, sondern auch mit zahlreichen wegweisenden Urteilen:
Sensationsurteil gegen Volkswagen AG
Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels – VW und Händler geben Verteidigung auf.
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Autoleasing ist ebenfalls widerrufbar
Erstes rechtskräftiges Urteil: Auto-Leasingvertrag kann ebenfalls widerrufen werden.
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Urteil gegen die Volkswagen-Bank
Landgericht Ravensburg schreibt Rechtsgeschichte für Millionen Autofahrer. Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto.
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Urteil gegen Volkswagen AG
Gericht klärt die drei wichtigsten noch offenen Fragen im Abgasskandal.
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Spezialisierte Anwälte helfen Ihnen
Ist Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen oder haben Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank oder Leasinggesellschaft finanziert oder geleast, dann sollten Sie Ihre möglichen Ansprüche jetzt im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung prüfen lassen. Unsere Rechtsanwälte vertreten bundesweit geschädigte Kunden im Abgasskandal und helfen Verbrauchern, die von Diesel-Fahrverboten betroffen sind.
Abgasskandal
Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass die Volkswagen AG (VW, SEAT, SKODA, AUDI) in mehreren Millionen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Auch Mercedes und Porsche sollen an ihren Fahrzeugen manipuliert haben.
Zwischenzeitlich haben nahezu alle deutschen Oberlandesgerichte entschieden, dass VW viele Millionen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und den betrogenen Personen hohe Entschädigungssummen zugesprochen.
Allerdings müssen Geschädigte immer noch selber klagen. Die Verkehrsrechtsschutz übernimmt jedoch in den meisten Fällen die Kosten.
Auch nach einem Software-Update ist Klage möglich
Ob eilig entwickelte Software-Updates funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen hinlänglich bekannt. Mandanten der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig berichten zudem über höhere Verbrauchswerte, nachdem das Update aufgespielt wurde.
Das Landgericht Kaiserslautern hat jetzt in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren entschieden, dass Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller auch dann bestehen, wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde.
Ihre Anwälte

Sandra Philippi

Jan Thieltges

Rachel Weber-Diesel
Schadensersatz im Abgasskandal
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erklärt Ihre Möglichkeiten und Ansprüche im Abgasskandal.
Sensationsurteil im VW Abgasskandal
Rechtsanwalt Dirk Sinnig berichtet über das Sensationsurteil vor dem OLG Köln gegen die Volkswagen AG.
Autokreditwiderruf
Haben Sie Ihr Auto finanziert oder geleast? Dann könnte der Diesel-Joker eine Lösung für Sie sein. Speziell für Diesel-Fahrer, die von den kommenden Fahrverboten in Berlin betroffen sind, stellt der Autokredit-/Leasingwiderruf einen interessanten Ausweg dar.
Wenn der Diesel bei einer Autobank oder Leasinggesellschaft finanziert oder geleast wurde, haben Verbraucher sehr gute Chancen, sich ohne Verluste aus der Diesel-Falle zu befreien. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen erklärt: „Praktisch alle Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Das hat unser Musterprozess vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) gegen die VW-Bank eindrucksvoll gezeigt. Der Kläger sparte über 8.000 €.“
Wird der Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn einfach an die Bank oder Leasinggesellschaft zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.
Der Widerruf des Autokredit- oder Leasingvertrages ist auch bei beendeten Verträgen möglich, unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug an einen Dritten weiterveräußert, oder an die finanzierende Bank zurückgegeben haben.
So funktioniert der Autokreditwiderruf
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erklärt die Möglichkeiten des Autokreditwiderrufs.
Urteil: Totalschaden für Volkswagen-Bank vor Gericht
Rechtsanwalt Dirk Sinnig berichtet über das Urteil des Landgerichts Ravensburg gegen die Volkswagen-Bank.
Übersicht: Diese Straßen sind in Berlin vom Diesel-Fahrverbot betroffen
Folgende Straßenabschnitte sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen:
- Leipziger Straße
(von Leipziger Platz , Ostseite, bis Charlottenstraße) - Reinhardtstraße
(von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer) - Friedrichstraße (von Unter den Linden bis Dorotheenstraße)
- Kapweg (zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Scharnweberstraße)
- Alt-Moabit (von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße)
- Hermannstraße (von Silbersteinstraße bis Emser Straße)
- Stromstraße (von Bugenhagenstraße bis Turmstraße)
- Brückenstraße (von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße)
Zusätzlich Tempo 30 für 59 Straßenabschnitte in Berlin
Zudem wird auf 59 Straßenabschnitten ein Tempolimit von 30 km/h gelten. So soll der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide zusätzlich gesenkt werden. Zu den Straßenabschnitten zählen die Danziger Straße, die Müllerstraße, die Kaiser-Friedrich-Straße, Teile des Tempelhofer Damms und des Spandauer Damms.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen sagt: „Die Politik lässt den kleinen Mann im Regen stehen. Anstatt gegen die Verursacher des Abgasskandals vorzugehen, müssen die Bürger immer noch selbst das Heft in die Hand nehmen. Zum Glück haben die deutschen Gerichte die Ungerechtigkeit erkannt und urteilen heute meist pro Verbraucher. Erst vor Kurzem wurde bekannt, dass AUDI noch bis 2018 an seinen Motoren manipuliert haben soll. Auch bei Mercedes Benz hat der Abgasskandal mittlerweile weitere Ausmaße angenommen. Mittlerweile wurde nicht nur der Mercedes GLK zurückgerufen, das KBA ruft zudem bereits die Mercedes E-Klasse zurück“, so Lehnen weiter.
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Wir helfen Ihnen dort, wo Sie mit dem heftigsten Widerstand rechnen müssen: Banken, Versicherungen, Großkonzerne.
