Verjährung im Volkswagen Schadensersatz erst Ende 2019

Schadensersatz gegen Volkswagen: Verjährung erst Ende 2019

Das Landgericht Kaiserslautern hat jetzt in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren zugunsten eines geschädigten VW-Käufers entschieden und gleichzeitig die drei wichtigsten offenen Fragen rund um den Abgasskandal geklärt.

Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zwischenzeitlich haben nahezu alle deutschen Oberlandesgerichte entschieden, dass der Autokonzern viele Millionen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und den betrogenen Personen hohe Entschädigungssummen zugesprochen.

Noch ungeklärt waren drei Fragen, die für Millionen betroffene Diesel-Fahrer von enormer Bedeutung sind:

  1. Besteht auch dann ein Schadensersatzanspruch gegen den Autohersteller, wenn das manipulierte Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft wurde?
  2. Können bestehende Ansprüche auch dann noch geltend gemacht werden, wenn das Software-Update zwischenzeitlich aufgespielt wurde?
  3. Können bestehende Ansprüche gegen die Volkswagen AG auch heute noch erfolgreich geltend gemacht werden oder sind diese Ansprüche zwischenzeitlich verjährt?

Alle diese Fragen hat das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 24.05.2019 (Az. 3 O 569/18) jetzt zugunsten der geschädigten Autokäufer entschieden und dem Kläger nach 30.000 gefahrenen Kilometern sogar mehr Geld zugesprochen, als er vor Jahren für den Schummel-Diesel gezahlt hat:

Hintergründe zum Urteil gegen die Volkswagen AG

Der Kläger erwarb im April 2016 von einem Volkswagen Händler einen gebrauchten VW Tiguan mit einer Laufleistung von 10.000 km zu einem Kaufpreis von 36.300 EUR. Das Fahrzeug war, wie mehrere Millionen Fahrzeuge der Volkswagen AG, mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet. Im Dezember 2016 informierte die Volkswagen AG den Kläger darüber, dass sein Fahrzeug von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen sei und ein Software-Update erhalten müsse. Der Kläger ließ das Software-Update daraufhin schon im Januar 2017 an seinem Fahrzeug durchführen.

Die VW-Anwälte machten im Prozess geltend, dass der Abgasskandal bei Kauf des Fahrzeugs bereits über ein halbes Jahr bekannt war und von den Medien bereits umfassend aufgearbeitet worden sei. Der Kläger sei, so meinten die VW-Anwälte sinngemäß, selbst schuld, wenn er sich zu diesem Zeitpunkt noch einen Diesel aus dem VW-Konzern kaufe, ohne sich vorher zu erkundigen, ob dort eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut sei.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen:

Volkswagen hat jede Scham verloren. Als wäre der millionenfache Betrug nicht schon schlimm genug, erdreistet sich VW doch tatsächlich, seinen getäuschten und vorsätzlich geschädigten Kunden jetzt vorzuwerfen, nicht schon ab September 2015 Kenntnis von allen verbotenen Abschalteinrichtungen gehabt zu haben. Nur zu Erinnerung: Zumindest AUDI hat nachweislich noch bis ins Jahr 2018 verbotene Abschalteinrichtungen verbaut, von denen im ganzen Konzern angeblich keiner gewusst haben will. Da muss man sich schon fragen, mit welchem Maß hier gemessen wird?

1. Schadensersatzansprüche auch nach Kenntnis vom Abgasskandal

Das Landgericht Kaiserslautern ließ sich von den Ausführungen der VW-Anwälte nicht beirren und entschied: Der Käufer eines Fahrzeugs mit verbotener Abschalteinrichtung kann auch dann Schadensersatz fordern, wenn er das manipulierte Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat. Weder die börsenrechtliche ad-hoc-Mitteilung, noch die umfassendste mediale Berichterstattung ändern hieran etwas. Ferner stellt das Urteil klar, dass es nicht darauf ankommt, ob der Käufer sich vorher über eine mögliche Manipulation erkundigt hat oder zumindest hätte erkundigen müssen. Allein entscheidend ist, ob der konkrete Käufer bei Abschluss des konkreten Kaufvertrages Kenntnis davon hatte, dass das konkrete Fahrzeug manipuliert war. Diese Kenntnis erlangt der Käufer regelmäßig erst, wenn er vom Hersteller oder vom Kraftfahrt-Bundesamt darüber informiert wird, dass sein Fahrzeug – und nicht etwa die Fahrzeuge Millionen anderer Geschädigter – mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

2. Schadensersatzansprüche auch nach dem Aufspielen des Software-Updates möglich

Zudem stellt das Landgericht klar, dass der Schadensersatzanspruch auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn der Käufer auf die Aufforderung des Herstellers oder des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) das Update bereits hat aufspielen lassen.

3. Die Verjährung im Abgasskandal beginnt regelmäßig erst mit Zugang der Betroffenheitsmitteilung

Schließlich hatte sich das Gericht noch mit der Frage zu beschäftigen, wann die Schadensersatzansprüche verjähren. Auch in diesem letzten Punkt folgte das Gericht der Argumentation der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier: Die Verjährung beginnt erst dann zu laufen, wenn der Käufer Kenntnis von der Manipulation seines eigenen Fahrzeugs hat, also regelmäßig erst dann, wenn er vom Hersteller oder vom KBA entsprechend über die Rückrufaktion informiert wird.

Hierzu erläutert Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen:

Das Urteil klärt nahezu alle noch offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den sogenannten Abgas-Prozessen. Insbesondere die Verjährungsfrage ist für Millionen geschädigter Kunden der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda entscheidend, die ihre Ansprüche bis jetzt noch nicht durchgesetzt haben. Es kommt darauf an, wann der Fahrzeughalter darüber informiert wurde, dass sein konkretes Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Erhält er diese Betroffenheitsmitteilung im Jahr 2016, verjähren seine Ansprüche regelmäßig zum 31.12.2019. Ist diese Mitteilung erst im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 erfolgt, verjähren die Ansprüche regelmäßig erst zum 31.12.2020 beziehungsweise zum 31.12.2021.

Bestehende Ansprüche und eine mögliche Abmeldung von der Musterfeststellungklage jetzt prüfen lassen

Vom Abgasskandal betroffene Autofahrer sollten bestehende Ansprüche gegen die Automobilhersteller und Autohändler unbedingt kurzfristig prüfen lassen. Eine solche Prüfung ist insbesondere denen anzuraten, die sich bei der Musterfeststellungklage gegen die Volkswagen AG angemeldet haben, obwohl sie zum Zeitpunkt des Kaufs eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung hatten. Denn eine Abmeldung ist nur noch bis zum 29.09.2019 möglich.

Anwaltliche Hilfe – Jetzt Schadensersatzansprüche im Abgasskandal prüfen lassen

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Abgasskandals und des Autokredit- / Leasingwiderrufs. Dabei vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten bundesweit. Für Schlagzeilen sorgte die Kanzlei neben dem jetzigen Urteil aus Kaiserslautern auch mit dem ersten obergerichtlichen Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Köln.

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