EUGH Urteil

Höchstes EU-Gericht: Alle deutschen Autokreditverträge sind rechtswidrig – was Verbraucher jetzt tun können

Das EU-Recht ist einfach und verbraucherfreundlich: Wenn eine Bank Kreditverträge vergibt, muss sie ihre Kunden klar und verständlich belehren. Tut sie das nicht, kann der Kreditvertrag jederzeit – auch viele Jahre nach Vertragsschluss – widerrufen werden. In diesem Fall müssen die Verbraucher ihre Restschulden nicht mehr tilgen und haben sogar Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und aller bereits gezahlten Monatsraten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) höchstrichterlich entschieden: die von deutschen Banken verwendeten Klauseln sind europarechtswidrig. Damit stärkt der EuGH die Rechte der Verbraucher ganz massiv und kippt zugleich die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

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Ordnungsgemäße Kundenbelehrungen – eine Pflicht der Banken

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Privatkunden bei der Vergabe von Krediten ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Daneben existieren eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, über die Banken in Verbraucherkreditverträgen zutreffend aufklären müssen. Hierbei spielen insbesondere europäische Rechtsnormen und deren Reichweite eine entscheidende Rolle. Unterbleibt die Belehrung über das Widerrufsrecht oder erforderliche Pflichtangaben oder erfolgt sie unvollständig, kann der Finanzierungsvertrag grundsätzlich zeitlich unbefristet widerrufen werden.

Die deutsche Rechtsprechung zum Autokreditwiderruf

Zeigte sich die Rechtsprechung in Deutschland zunächst eher verbraucherfreundlich, hat sich das Blatt in den letzten Monaten aufgrund der Rechtsprechung des XI. Zivilsenat des BGH (sog. Bankensenat) etwas zu Gunsten der Banken gewendet.

Und das, obwohl entscheidende  europarechtliche Rechtsfragen unter Verbraucheranwälten und in der Bankenwirtschaft stark umstritten und alles andere als eindeutig zu beantworten sind. Verbraucheranwälte betonen daher bereits seit längerem, dass der Bankensenat des BGH entscheidungserhebliche Rechtsfragen dem EuGH als höchstes Gericht in Europa zur finalen Klärung vorlegen solle. Hierzu sei der BGH als letztinstanzliches Zivilgericht in Deutschland (im Unterschied zu Land- oder Oberlandesgerichten) nicht nur berufen, sondern gesetzlich verpflichtet.

Denn in Artikel 267 Abs. 3 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) heißt es ausdrücklich: „Wird eine derartige Frage [über die Auslegung der Europäischen Verträge] in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.“

Die Richter des BGH haben jedoch von ihrer (rechtstheoretischen) Vorlageverpflichtung an den EuGH bislang (ggf. bewusst) keinen Gebrauch gemacht. Für Zweifel an der Beantwortung europarechtlich geprägter Rechtsfragen bestünde kein Raum, so der BGH in seinen gerichtlichen Entscheidungen.

Landgericht Ravensburg – ein Fels in der Brandung für den Verbraucherschutz

Zu verdanken haben Verbraucherschützer und Autokreditnehmer das Verfahren vor dem EuGH dem Landgericht (LG) Ravensburg. Denn entgegen der Praxis des BGH und durchweg aller Oberlandesgerichte (OLG) hat die zweite Zivilkammer des LG Ravensburg von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem EuGH diverse Rechtsfragen zum Autokreditwiderruf zur Beantwortung vorzulegen.

Generalanwalt widerspricht der Rechtsprechung  des XI. Zivilsenat des BGH (Bankensenat)

In seinen Schlussanträgen vom 15.07.2021 hatte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Gerard Hogan, den gerichtlichen Entscheidungen des BGH bereits im Ergebnis widersprochen. Denn die Fragen, die der BGH europarechtlich als klar und eindeutig zu Gunsten der deutschen Bankenwirtschaft beantwortet hat, wurden aus Luxemburg auf 33 Seiten vorläufig verbraucherfreundlich beurteilt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 

Auf die Vorlage des Landgerichts Ravensburg hat der EuGH jetzt höchstrichterlich entschieden: die von den Banken in Deutschland verwendeten Klauseln sind unklar und unverständlich. Die Reichweite dieses Urteils ist gigantisch. Denn das Urteil betrifft Millionen von Autokrediten.

Die Verfahren vor dem EuGH betreffen Autokreditverträge der Volkswagen Bank und der BMW Bank. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir allerdings: Die vom EuGH gerügten Fehler finden sich in allen Verbraucherkreditverträgen aller in Deutschland tätigen Banken seit 2010. Es ist kaum ein Kreditvertrag denkbar, der nicht widerrufbar ist.“

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hat die Thematik fehlerhafter Autokreditverträge erstmals im Jahr 2016 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt und im Jahr 2017 ein erstes Urteil zu dieser Thematik gegen die Volkswagen Bank vor dem Landgericht Berlin erstritten. Die mediale Beachtung zu diesem und weiteren Urteilen war enorm. Seither hat die Kanzlei vielen tausend Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen. Die entgegenstehende bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die Rechtsanwälte der Kanzlei von Beginn an und gegen alle Widerstände über alle Instanzen als europarechtswidrig bekämpft. Der EuGH hat die Rechtsansicht der Verbraucherschutzexperten aus Trier jetzt höchstrichterlich bestätigt.

So sehr wir uns über den Sieg vor dem EuGH freuen, so geschockt sind wir nach wie vor über die europarechtswidrige Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs und dessen beharrliche Weigerung, eine höchstrichterliche Entscheidung des EuGH herbeizuführen. Man könnte fast meinen, die Richter am Bundesgerichtshof wollten es nicht besser wissen.“

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen 

Noch nicht entschieden hat der EuGH die Frage, ob der fehlerhaft belehrte Verbraucher für Wertverluste des Fahrzeugs Ersatz schuldet und wie dieser zu berechnen ist. Nachdem mehrere Landgerichte entschieden haben, dass der Verbraucher keinen Wertersatz schuldet, vertritt der Bundesgerichtshof mittlerweile die gegenteilige Ansicht. Wie genau dieser Wertersatz zu berechnen sein soll, ist hoch umstritten und auch vom BGH noch nicht abschließend geklärt. Es bleibt spannend, wie diese Frage in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH entscheiden wird.

Verbraucher, die ihr Auto nach dem 10.06.2010 mit einem Darlehen finanziert haben, sollten ihren Vertrag jetzt schnellstmöglich überprüfen lassen. Da die Verträge der Autobanken größtenteils den gleichen Inhalt haben, ist davon auszugehen, dass die Verträge nahezu aller Autobanken an den gleichen rechtlichen Fehlern leiden.

Sie können uns gerne Ihre Finanzierungsunterlagen zur Prüfung zulassen kommen. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet eine kostenlose und unverbindliche anwaltliche Ersteinschätzung an. Sollte Ihr Vertrag widerrufbar sein, informieren wir Sie über die mögliche weitere Vorgehensweise und unterstützen Sie, im Falle einer Mandatierung, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.