Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt den Widerruf eines Autokreditvertrages der RCI Bank Deutschland
Verbraucheranwälte wissen es schon lange: Die Autokreditverträge der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland sind rechtsfehlerhaft. Dies bestätigt nun auch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22.03.2021, Az. I-9 U 107/19 (Abdruck auszugsweise unten).
Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Privatkunden bei der Vergabe von Krediten ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Unterbleibt diese Belehrung oder erfolgt sie unvollständig, kann der Finanzierungsvertrag grundsätzlich zeitlich unbefristet widerrufen werden.
In dem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem OLG Düsseldorf finanzierte der Kläger seinen privat genutzten Renault Talismann mit einem im Oktober 2016 abgeschlossenen Darlehensvertrag. Im Februar 2018 erklärte er dann den Widerruf seiner Kfz-Finanzierung: zu Recht, wie die Richter des OLG Düsseldorf jetzt urteilten.
Das Ergebnis des Urteils:
- Unser Mandant erhält den im Fahrzeugkaufpreis enthaltenen Gewinnanteil und
- die an die Bank gezahlten Zinsen
- in Höhe von insgesamt über 4.000,00 EUR zurückerstattet.
Warum? Die beklagte RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland habe ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) genüge die Formulierung
nicht den gesetzlichen Anforderungen, so die Richter. Soweit der Bundesgerichtshof den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB zunächst für klar und verständlich erachtet hatte, sei hierfür im Hinblick auf die der europäischen Richtlinie unterfallenden Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge kein Raum mehr.
„Das Urteil des OLG Düsseldorf stärkt den Verbraucherschutz ungemein, weil sich die fehlerhafte Formulierung über den Fristbeginn (§ 492 Abs. 2 BGB) in Millionen von Kreditverträgen aller Autobanken und Leasinggesellschaften wiederfindet! Besonders an der Entscheidung ist, dass unser Mandant den im Fahrzeugkaufpreis enthaltenen Gewinnanteil und auch die gezahlten Zinsen von der RCI Bank erstattet bekommt. “
Rechtsanwalt Dirk Sinnig, der das Verfahren in Düsseldorf geführt hat.
Dabei stellen die Richter am OLG Düsseldorf auch klar: Die Ausübung des Widerrufsrechts ist – auch Jahre nach Vertragsschluss – weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich. Und das selbst dann nicht, wenn der Verbraucher das finanzierte Auto nach Ausübung des Widerrufsrechts zunächst weiterbenutzt und anschließend verkauft. Insbesondere könnten auch die gesamtwirtschaftlichen Folgen der vermehrten Ausübung von Verbraucherwiderrufsrechten nicht zur Begründung des Rechtsmissbrauchs herangezogen werden. Dass der Widerruf in einer Vielzahl von Fällen zeitlich unbefristet geltend gemacht werden könne, beruhe auf einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung und könne nicht durch eine ausufernde Bejahung von Rechtsmissbrauch unterlaufen werden.
„Wir begrüßen die Entscheidung des OLG Düsseldorf, dass die Weiterbenutzung des finanzierten Kfz und auch ein Verkauf des Fahrzeugs nach Erklärung des Widerrufs ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Verbrauchers nicht begründen. Dies insbesondere, weil die Bank den Kunden durch die Zurückweisung des Widerrufs erst in die Lage bringt, weiterhin über das finanzierte Fahrzeug zu verfügen.“
Rechtsanwalt Dirk Sinnig
Verbraucher, die ihr Auto mit einem Darlehen finanziert haben, sollten ihren Vertrag jetzt schnellstmöglich überprüfen lassen. Weil die fehlerhaften Passagen in nahezu allen Kreditverträgen enthalten sind, bestehen nicht nur gegen die RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, sondern auch gegen alle anderen Autobanken gute Erfolgsaussichten.
Sie können uns gerne Ihre Finanzierungsunterlagen zur Prüfung zulassen kommen. Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.