Dieselfahrverbot in Frankfurt

Diesel-Fahrverbote in Frankfurt kommen

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar ist klar: Diesel-Fahrverbote kommen. Nun hat auch das Verwaltungsgericht in Wiesbaden entschieden, dass die Stadt Frankfurt Diesel-Fahrverbote zur Verbesserung der Luftqualität einführen muss. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan solle ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle das Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht.

Diese Fahrverbote führen zu einem weiteren Wertverlust bei älteren, aber auch bei aktuellen Diesel-Fahrzeugen. So verlieren Diesel-Fahrer insgesamt viele Milliarden Euro, und zwar auch in ländlichen Gegenden, wo Fahrverbote eigentlich kein Thema sind.

So werden Sie Ihren wertlosen Diesel los!

Unsere Kanzlei hat in der jüngsten Vergangenheit die wohl zwei wichtigsten Urteile rund um das Thema Abgasskandal und Autokreditwiderruf erstritten.
Nachdem bereits mehrere Gerichte entschieden hatten, dass zahlreiche Autokreditverträge widerrufen werden können, hat das Landgericht Ravensburg im August als erstes deutsches Gericht entschieden: ein Verbraucher erhält alle gezahlten Raten zurück und muss der VW-Bank weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Im konkreten Fall ist der Kläger damit 70.000 Kilometer kostenlos Auto gefahren. Insgesamt betroffen sind rund 1,5 Millionen fehlerhafte Autokreditverträge der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank. Speziell für Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal oder von drohenden Fahrverboten betroffen sind, stellt der Autokreditwiderruf einen interessanten Ausweg dar. Lesen Sie hier alles zum Urteil, das Rechtsgeschichte für Millionen Autofahrer schrieb.

Bereits im Juni hatte das OLG Köln, in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Klageverfahren, mit einer Sensationsentscheidung im VW-Abgasskandal aufhorchen lassen. Das Gericht hatte als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln. Die Berufung des verurteilten Händlers, wurde vom OLG Köln sogar ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt hat. Der Händler musste den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.

Verbote auch in Stuttgart, Aachen und Hamburg

Es ist eine Frage der Zeit, bis weiter deutsche Städte Fahrverbote aussprechen werden. Nur so ist die Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in vielen Regionen möglich. In Hamburg wurden die Verbote bereits  freiwillig umgesetzt, auch Stuttgart und Aachen wurden bereits gerichtlich zu Fahrverboten verpflichtet.