Landgericht Oldenburg spricht Facebook-Nutzer 3.000 € Schadenersatz zu – Millionen weitere Nutzer betroffen

Im Jahr 2019 erbeuteten Hacker persönliche Daten von über 500 Millionen Facebook-Nutzern. Neben Namen und Vornamen insbesondere auch Handynummern, E-Mail-Adressen, Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus, Arbeitgeber und Wohnort der Facebook-Nutzer. Aufgrund dieses eklatanten Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung hat die Irische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen Facebook verhängt.

Jedem betroffenen Facebook-Nutzer steht individueller Schadenersatz zu

Mit Urteil vom 18.10.2022 (Az. 5 O 1809/22) hat das Landgericht Oldenburg entschieden, dass einem Facebook-Nutzer, dessen Daten von den Hackern erbeutet wurde, ein eigener Schadenersatzanspruch gegen Facebook zusteht. Das Landgericht Oldenburg verurteilte Facebook zur Zahlung von insgesamt 3.000 € Schadenersatz. Das Urteil finden Sie hier LG Oldenburg, Urteil vom 18.10.2022, Az. 5 O 1809/22.

Facebook muss auch (zukünftige) Schäden ersetzen, die aus der krimineller Verwendung der Daten resultieren

Das Landgericht Oldenburg hat Facebook auch verurteilt, dem Facebook-Nutzer alle zukünftigen Schäden zu ersetzen, die dieser durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die entwendeten Daten entstanden sind und/oder noch entstehen werden. Das ist wichtig: Die Stiftung Warentest berichtet bereits, dass Facebook-Nutzer seit 2019 vermehrt über Spam, Viren-E-Mails und ähnlichen Daten-Miss­brauch klagen. Dabei eignen sich die gestohlenen Daten nicht nur für unerwünschte Werbe-E-Mails und Werbe-Anrufe. Die gestohlenen Daten eignen sich auch perfekt zum sogenannten Phishing, also dem Versand gefälschter aber täuschend echt aussehender Bank-E-Mails und Bank-SMS. Mit dieser Methode erschleichen sich Kriminelle immer häufiger Bank-Zugangsdaten, mit denen sie dann nicht selten einen erheblichen Teil oder gar das gesamte Kontoguthaben erbeuten.

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