Abgasskandal: OLG Köln und Brandenburg entscheiden zugunsten geschädigter Autokäufer

In zwei von der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren wurde den Klägern von den Oberlandesgerichten Köln und Brandenburg jeweils Schadensersatz zugesprochen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied in seinem Urteil vom 19.02.2020, Az. 5 U 47/19, zugunsten des Klägers, obwohl dieser das streitgegenständliche Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Oktober 2015 erworben hatte. Zum Zeitpunkt des Kaufs war die Meldung über die betroffenen Motoren im VW-Abgasskandal erst wenige Wochen alt.  Der Mann hatte sich bei seinem Audi Vertragshändler vor Ort erkundigt, ob der Q3 ebenfalls davon betroffen sei, was dort verneint wurde. Wie sich aber später herausstellte, enthielt sein erworbenes Fahrzeug mit einem Motor des Typs EA189-Motor allerdings doch eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch VW laut OLG Köln erwiesen

Das Gericht folgte der Argumentation der Anwälte des betroffenen Autokäufers, dass dieser den Kauf nicht getätigt hätte, wenn er von den Manipulationen an seinem Fahrzeug gewusst hätte. Die Schädigung durch VW sei auch mit Vorsatz und sittenwidrig, indem Fahrzeuge mit einer solchen Abschalteinrichtung überhaupt in Verkehr gebracht worden wären, urteilten die Kölner Richter.

OLG Brandenburg gewährt Kläger Schadensersatz und Deliktzinsen von rund 5.400 Euro

In einem weiteren, gegen die Volkswagen AG geführten Verfahren der Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig entschied das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 17.02.2020, Az. 1 U 12/19, ebenfalls zugunsten des Klägers. Dieser hatte im Jahr 2014 einen Skoda Yeti mit einem vom Abgasskandal betroffenen Motor des Typs EA-189 erworben. Wie auch in Köln, gehen die Richter des OLG Brandenburg in ihrer Urteilsbegründung von einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung durch den Volkswagen Konzern aus, indem Fahrzeuge der Marke Skoda mit Motoren des Typs EA-189 bestückt wurden, die eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten.

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Die Chancen für vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer stehen gut. Das zeigen die beiden Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Brandenburg noch einmal eindrucksvoll.

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