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Bewusste Manipulation: Abschalteinrichtung in Mercedes-Motoren erkennt Prüfbedingungen

Anders als bisher von Daimler behauptet, erkennt auch die Abgasregulierung in Mercedes OM 651-Motoren, wann sich ein betroffenes Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 20.11.2019 auf die Anfrage dreier Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordneter hervor. Diese Aussage bedeutet für alle Mercedes Fahrer einen Meilenstein für die Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen dem Daimler Konzern.

Die von den drei Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen wurden vom Verkehrsministerium beantwortet. Aufhänger für die Anfrage war der verpflichtende Rückruf des Mercedes Sprinter am 11.10.2019. Daraus ergaben sich für Stephan Kühn, Oliver Krischer und Matthias Gastel weitere Fragen im Zusammenhang zur Feststellung von illegalen Abgasmanipulationen bei Daimler-Fahrzeugen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), die sie in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung formulierten.

Für vom Dieselskandal betroffene Mercedes Fahrer ist besonders eine Passage interessant: Die in den OMG 651-Motoren verbaute „Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Wirksamkeit der Abgasrückführung (AGR)“ wird vom KBA als unzulässig bewertet. Außerhalb der Prüfbedingungen würde die Rate der Abgasrückführung verringert. Dabei würden die Motorkühlwassertemperatur und die Motoröltemperatur niedrig gehalten. Eine Absenkung der AGR-Rate erhöhe die Stickoxid-Emissionen des Fahrzeugs.

Vorwurf der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Daimler steht nun im Raum

Diese Tatsache stellt eine Wende für die Argumentation vieler Gerichte im Daimler-Abgasskandal dar. Bisher urteilten Land- und Oberlandesgerichte teilweise zugunsten des Stuttgarter Fahrzeugherstellers. Daimler kann nun aber wohl nicht mehr glaubhaft behaupten, dass die so genannte Abgasrückführung ohne das Bewusstsein verbaut wurde, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Dies war die bisherige Argumentation des Stuttgarter Fahrzeugherstellers. Nun steht zusätzlich noch der Vorwurf der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung von Daimler an seinen Kunden im Raum.

„Eine Abschalteinrichtung in den OM 651-Motoren von Mercedes kann nicht ohne Wissen von Konstrukteuren und Vorstand verbaut worden sein, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit vorsätzlich und in voller Kenntnis“, meint auch Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig. Er führt weiter aus: „Die Aussage des Bundesverkehrsministeriums deckt endlich einen Teil der dubiosen Machenschaften von Daimler auf. Sie bedeutet einen Meilenstein für die Argumentation betroffener Autofahrer, die in einem Verfahren gegen Daimler ihren Schummel-Mercedes loswerden möchten und Schadensersatzansprüche geltend machen.“

Dieser Argumentation folgt bereits eine überwiegende Mehrzahl von Gerichten in Prozessen um das Thermofenster in VW-Motoren. Volkswagen konnte nicht hinreichend belegen, dass die Abschalteinrichtung in ihre Motoren ohne Kenntnis von Ingenieuren und Konzernvorstand erfolgt ist.

Daimler bestreitet die Illegalität der Abschalteinrichtung

Auf die Frage, ob Daimler die Meinung des Bundesverkehrsministeriums zur Unzulässigkeit der Abschalteinrichtung teilt, heißt es nur kurz, dass der Konzern gegen den Rückruf des Mercedes Sprinter Beschwerde eingelegt habe. Der Rückruf wurde im Oktober mit sofortiger Wirkung angeordnet. Aktuell liegt das Softwareupdate des Konzerns zur Prüfung beim KBA vor.

Der Mercedes-Motor OM 651 mit Euro Norm 5 ist in den Modellen C- und E-Klasse sowie GLK, Sprinter und Vito verbaut. In Deutschland sind rund 79.000 Fahrzeuge betroffen.

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