Was Sie wissen müssen: Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal
Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189 unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, lässt VW die geschädigten Autokäufer bei der Forderung nach Schadensersatz ohne gerichtlichen Zwang, auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals, noch immer „im Regen stehen“.
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Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anders übrig, als ihre Schadensersatzansprüche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen. Hier scheint es so, als sei die vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterfeststellungsklage die einfache und unkomplizierte Lösung der betroffenen Autobesitzer. Doch das Image des Musterverfahrens bröckelt noch vor dem ersten Verhandlungstermin.
Zum einen wird das Musterverfahren am eher „VW-freundlich“ einzustufenden Oberlandesgericht Braunschweig geführt. Zum anderen gehen Experten derzeit davon aus, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterprozess gegen VW nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) geht sogar noch weiter und hält auch einen Gang an den Europäischen Gerichtshof für nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnte das Verfahren noch um einiges länger dauern. Und selbst wenn das Musterverfahren dann abgeschlossen sein sollte, muss jeder Betroffene seine konkreten Schadensersatzansprüche in einem, sich an das Musterverfahren anschließenden, Individualprozess geltend machen. Alle Beteiligten rechnen also mit einem „Kaugummi-Verfahren“ – Ende ungewiss. Da rückt der Pluspunkt der Musterfeststellungsklage, dass die Teilnehmer kein Kostenrisiko tragen, schon fast in den Schatten.
Für wen ist die Musterfeststellungsklage sinnvoll und für wen nicht?
Hier muss unterschieden werden. Das Musterverfahren in Braunschweig stellt lediglich für diejenigen Autofahrer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht im Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung waren, eine echte Alternative dar. Denn hier besteht der Vorteil des Musterverfahrens in dem nicht vorhandenen Prozesskostenrisiko für die geschädigten Autokäufer.
Für alle Autobesitzer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs verkehrsrechtsschutzversichert waren, ist es aus mehreren Gründen zielführender, einen unmittelbaren Individualprozess gegen den Volkswagen Konzern zu führen. Durch das individuell geführte gerichtliche Verfahren kommen betroffene Autofahrer, unter der Zuhilfenahme einer auf das Thema Abgasskandal spezialisierten Anwaltskanzlei, ohne Umwege und mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlich früher zu einem möglichen Klageerfolg.
Ist eine Abmeldung von der Musterfeststellungklage möglich?
Eine Abmeldung von der „Sammelklage“ ist nur noch bis zum 30.09.2019 möglich. Vom VW-Abgasskandal betroffene Autofahrer sollten sich daher kurzfristig mit dem Thema beschäftigen und bestehende Ansprüche gegen die Automobilhersteller und Autohändler prüfen lassen. Eine solche Vorgehensweise ist insbesondere denen anzuraten, die sich bei der Musterfeststellungklage gegen die Volkswagen AG angemeldet haben, obwohl sie zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs eine bestehende Verkehrsrechtschutzversicherung hatten.
Unter dem folgenden Link ist die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage möglich:
Abmeldung von der Musterfeststellungsklage
Wann Verjähren die Schadensersatzanspüche gegen Volkswagen?
Neben dem spätmöglichsten Termin für die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage (30.09.2019), sollten vom Abgasskandal betroffene Autofahrer, die im Jahr 2016 von VW oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber informiert wurden, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde (größtenteils Fahrzeuge mit einem Motor des Typs EA189), auch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum 31.12.2019 berücksichtigen.
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Übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko
Vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, können auch wegen der anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten grundsätzlich beruhigt sein. Nachdem sich einige Versicherungen kurz nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals im Jahre 2015 zunächst schwergetan haben, eine Kostendeckungszusage zu erteilen, gewähren die Verkehrsrechtsschutzversicherungen heute überwiegend unproblematisch Kostenschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und übernehmen das Kostenrisiko für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Abgasskandals und des Autokredit- / Leasingwiderrufs. Dabei vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten bundesweit. Für Schlagzeilen sorgte die Kanzlei, auch mit dem ersten obergerichtlichen Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Köln.
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