Prozess VW Bank vor den Landgericht Berlin

Amtsgericht Lehrte hält Klage eines VW-Käufers für aussichtsreich

Laut Pressemitteilung des Landgerichts Hildesheim ist vor dem Amtsgericht Lehrte am 22.06.2016 über die Klage des Erwerbers eines gebrauchten PKW VW Touran Diesel gegen einen niedergelassenen VW-Vertragshändler verhandelt worden.

In der Pressemitteilung heißt es:

Hintergrund ist die in der Öffentlichkeit diskutierte „Abgasmanipulation“ an verschiedenen Dieselmodellen des Herstellers Volkswagen.

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass der Händler – ein in der Region Hannover ansässiges Autohaus – dem Grunde nach verpflichtet ist, aus dem Kaufvertrag Mängelgewährleistung und Schadensersatz zu leisten. Dies begründet er damit, dass aufgrund der erforderlichen Nachrüstung der Motorsteuerung – sollte diese überhaupt technisch möglich sein – jedenfalls mit einer Wertminderung des Fahrzeuges zu rechnen sei. Im Übrigen seien ein Mehrverbrauch des Fahrzeuges und eine Leistungsminderung wahrscheinlich. Unklar sei ferner, inwieweit die Nutzung des Fahrzeuges in Umweltzonen erschwert werde. Die Klage sei nötig, um eine mögliche Verjährung der Gewährleistungsansprüche zu verhindern.

Das Amtsgericht hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die Klage für zulässig und begründet hält. Insbesondere sei der geltend gemachte Mangel nicht unerheblich. Dies werde schon daran deutlich, dass das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf der von der Manipulation betroffenen Fahrzeuge angeordnet habe.

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