Erhöhter Schadstoffausstoß trotz Softwareupdate bei Volkswagen
Ruhe ist für viele VW-Fahrer auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht eingekehrt. Hatten sich etliche Betroffene 2016 auf das von VW angebotene Softwareupdate verlassen und ihr Fahrzeug nachrüsten lassen, steht jetzt eine neue Hiobsbotschaft im Raum.
Das Update war nicht der erhoffte Heilsbringer. Es enthält eine neue Abschalteinrichtung, die mithilfe eines Thermofensters arbeitet, so das Rechercheergebnis des ARD-Magazins Kontraste. Zwischen 15 und 33 Grad Celsius und einer Höhe von bis zu 1000m werden die Abgase gereinigt. Sinken die Temperaturen unter 15 Grad oder steigen sie über 33 Grad, greift das Thermofenster und die Abgasreinigung wird deutlich verringert. Fatal, denn bei niedrigeren Außentemperaturen, wie wir sie in Deutschland etwa in den kommenden Monaten zu erwarten haben, stößt der VW mitunter mehr Strickoxide aus als vor dem Update.
Dazu muss man wissen, dass alle Softwareupdates im Voraus vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) genehmigt werden müssen. Dies war auch hier der Fall. Umso unverständlicher ist es, dass sowohl die Behörde als auch das Bundesverkehrsministerium bisher nicht auf diesen offensichtlichen Mangel reagieren und VW zur Nachbesserung aufgefordert haben.
Auch gerichtlich war das Thermofenster kürzlich ein Thema. Das Landgericht Düsseldorf gab in einem Urteil vom 31.7.2019 (Az. 7 O 166/18) dem Kläger recht, der sein Auto nach dem Aufspielen des Updates an VW zurückgeben wollte. Trotz Softwareupdate drohten ihm immer noch Fahrverbote. Nach Auffassung des Gerichts hätte VW den Kläger über die Einschränkungen der Abgasreinigung im Zuge des Softwareupdates informieren müssen. Da dies nicht erfolgte, habe der Kläger einen berechtigten Schadensersatzanspruch.
VW begründet das Thermofenster mit dem Schutz der Bauteile des Abgasrückführungssystems. Mehrere Wissenschaftler widersprechen dem jedoch und halten auch andere technische Lösungen für möglich, die die Abgassysteme schützen und gleichzeitig nicht den Schadstoffausstoß erhöhen.
Prüfen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal
Ein Ende des Abgasskandals ist für VW nicht in Sicht und auch Kunden brauchen nach wie vor einen langen Atem. „Betroffene können sich von VW erneut zu Recht getäuscht vorkommen. Dachten Sie, das Thema Abgasskandal wäre mit der Installation des Softwareupdates erledigt und sie hätten Ihr Fahrzeug vor drohenden Fahrverboten geschützt, müssen sie nun feststellen, dass dies nicht der Fall ist.“, bestätigt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig. „Wir empfehlen ihnen, auf jeden Fall bis zum 31.12.2019 ihre Unterlagen zum Fahrzeug von uns prüfen zu lassen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.“, meint Rechtsanwalt Dr. Lehnen abschließend.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Abgasskandals und des Autokredit-/ Leasingwiderrufs. Die spezialisierten Anwälte vertreten bundesweit die Interessen von Verbrauchern.
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