Volkswagen Urteil am BGH

VW Diesel-Skandal: BGH stärkt Kunden von Volkswagen – Abschalteinrichtungen sind Sachmangel

Im Abgasskandal rund um die Diesel-Autos von Volkswagen sind die illegal eingebauten Abschalteinrichtungen als Sachmangel zu werten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem höchstrichterlichen Hinweisbeschluss erklärt.

Der Bundesgerichtshof hat damit als oberstes deutsches Zivilgericht erstmals die Position der vielen „geprellten“ Volkswagen Kunden im Dieselskandal gestärkt. Die Bundesrichter stellten klar, dass nach ihrer „vorläufigen Rechtsauffassung“ bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem Sachmangel auszugehen sein dürfte.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hat bereits in jüngster Vergangenheit beachtliche Erfolge gegen den Volkswagen-Konzern erzielt. Dass jetzt aber die Schummel-Diesel vom BGH als Mangelware bezeichnet werden, dürfte den vielen betrogenen Volkswagen-Kunden den Weg vor Gericht noch leichter machen.

Gegen Volkswagen klagen. Was kann ich tun?

Ist Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen, können Sie uns ganz unverbindlich und kostenfrei Ihre Kaufunterlagen zukommen lassen. Unsere spezialisierten Fachanwälte prüfen Ihre Rechte und begleiten Sie bei einem eventuellen Gerichtsprozess. Werden Sie Ihren Schummel-Diesel jetzt los. Ihre Chancen sind besser als je zuvor.

Autokreditwiderruf als zusätzlicher Ausweg aus der Diesel-Falle.

Ist Ihr PKW bei einer Bank finanziert, so könnte ebenfalls der Widerruf Ihres Finanzierungsvertrags eine Möglichkeit sein, um sich schnell und unkompliziert von Ihrem Fahrzeug zu trennen. Dieser als „Diesel-Joker“ bekannte Ausweg ist für viele Autofahrer meist der schnellere und elegantere Ausweg aus der Diesel-Falle.
Widerruft der Verbraucher seinen Autokredit wirksam, hat dies zur Folge, dass der Darlehensvertrag und der hiermit verbundene Fahrzeugkaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. Sie können Ihr Auto dann an die Bank zurückgeben und erhalten im Gegenzug alle bereits gezahlten Raten und eine ggf. geleistete Anzahlung zurück. Auch hier konnte die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig zahlreiche Erfolge vor Gericht verbuchen. Das Urteil vor dem Landgericht Ravensburg fand bundesweit die bisher größte Aufmerksamkeit. Hier fuhr ein VW-Fahrer 70.000 km „kostenlos“ Auto.

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