Fahrverbot für Diesel in Berlin

Diesel-Fahrverbot Berlin. Folgende Straßenabschnitte sind betroffen.

Laut Entwurf des neuen Luftreinhalteplans der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehrt und Klimaschutz soll es ab 1. Juli ein Diesel-Fahrverbot für mehrere Straßenabschnitte in Berlin geben. Hintergrund ist die Überschreitung der von der Europäischen Union vorgegebenen Grenzwerte für reine Luft. Nun soll ein Diesel-Fahrverbot zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin eingeführt werden. Insbesondere die Stickstoffdioxid-Werte, die laut der EU Vorgabe bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen, sollen dadurch gesenkt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte bereits im Februar 2018, dass Diesel-Fahrverbote zur Wahrung der Luftreinheit grundsätzlich zulässig sind. Seitdem haben bereits mehrere Städte Fahrverbote angekündigt.

Welche Straßen sind vom Diesel-Fahrverbot in Berlin betroffen?

Folgende Straßenabschnitte könnten ab Juli 2019 vom Diesel-Fahrverbot betroffen sein:

  • Leipziger Straße
    zwischen Wilhelmstraße und Bundesrat
    zwischen Friedrichstraße und Leipziger Straße
    zwischen Friedrichstraße und Charlottenstraße
  • Reinhardtstraße
    zwischen Margarete-Steffin-Straße und Kapelle-Ufer
    zwischen Charitéstraße und Margarete-Steffin-Straße
  • Friedrichstraße zwischen Dorotheenstraße und Mittelstraße
  • Kapweg zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Scharnweberstraße
  • Alt-Moabit zwischen Gotzkowskystraße und Beusselstraße
  • Leonorenstraße zwischen Saarburger Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße
  • Stromstraße zwischen Bugenhagenstraße bis kurz vor der Turmstraße
  • Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und S-Bahnhof Jannowitzbrücke

Ausblick zu Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen

Da es sich aktuell noch um einen Entwurf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehrt und Klimaschutz handelt, sind die genauen Kontroll-Vergänge sowie die Sanktionen bei Verstößen noch nicht definiert. Vermutet wird, dass die Berliner Polizei stichprobenartig die Fahrzeuge prüfen wird. Bei den Sanktionen geht man derzeit von Bußgeldern in Höhen von circa 20 bis 75 Euro, je nach Fahrzeugtyp, aus. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nach aktuellem Stand nicht denkbar. Ende Mai soll es eine finale Entscheidung zum geplanten Luftreinhalteplans und somit zum Diesel-Fahrverbot geben.

Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher

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