Fahrverbot auf Rheinachse in Mainz ab Juli 2020
Als erste Stadt in Rheinland-Pfalz gilt ab dem 1. Juli 2020 in Mainz ein Fahrverbot für Diesel bis Euro Norm 5 und Benziner bis Euro Norm 2. Es geht um eine etwa 3,5 Kilometern lange Strecke am Rheinufer.
Betroffene Straßen sind:
- die Theodor-Heuss-Brücke Richtung Wiesbaden. Die Brücke ist momentan noch wegen Bauarbeiten gesperrt
- die Rheinallee, ab Neue Feuerwache bis Rheinstraße, Höhe Holzhofstraße
Zusätzlich gilt auf den genannten Straßen Tempo 30, ebenso wie auf der Parcus- und Kaiserstraße. Es sind dort täglich etwa 30.000 Diesel Fahrzeuge unterwegs. Zur Kontrolle der Einhaltung des Fahrverbots soll auf der Rheinstraße ein fest installierter Blitzer aufgestellt werden. Bei Geschwindigkeitsverstößen kann gleichzeitig auch die Schadstoffklasse des Fahrzeugs ermittelt werden.
Mit dem Fahrverbot kommt die Stadt Mainz einem Urteil einer Klage der Deutschen Umwelthilfe am Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz zuvor. Im Stadtgebiet Mainz seien die Werte zwar rückläufig, dennoch sei ein Fahrverbot nötig, um die Grenzwerte einzuhalten, gibt die Bundesumweltministerin Ulrike Höfken an. Für Anwohner und bestimmte Berufsgruppen der betroffenen Streckenabschnitte sollen Ausnahmen gelten.
Leidtragende sind die Diesel Fahrer, die die Opfer des zu hohen Stickstoffausstoßes ihres Autos sind.
Auch wenn ein komplettes Fahrverbot für die Mainzer Innenstadt nun erstmal vom Tisch ist, bedeutet das Diesel Fahrverbot an der stark befahrenen Rheinstrecke einen massiven Einschnitt für viele Berufspendler.
Diesel Fahrzeuge sind seit Jahren einem großen Wertverlust unterworfen. Autobesitzer, in deren Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, oder die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, finden mithilfe des Autokredit-Widerrufs einen Ausweg aus der Diesel-Falle.
Der Widerruf ist auch bei beendeten Verträgen möglich, unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits verkauft oder an die Bank zurückgegeben wurde.
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