Besser selber klagen! Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz Bank wohl erfolglos. Dr. Lehnen & Sinnig erstreitet derweil weiteres erfolgreiches Urteil gegen die Mercedes-Benz Bank
Der Autokreditwiderruf bietet derzeit vielen Autofahrern eine Möglichkeit, ein finanziertes Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG scheint jedoch erfolglos zu bleiben. Damit schwindet die Hoffnung der Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert und sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten. Betroffene Autofahrer können jedoch weiterhin selber klagen.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fand am heutigen Freitag, 25.01.2019, die mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG statt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage für Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, war (nur) bis zum 24.01.2019 möglich.
Bereits zu Beginn des Termins führten die Richter aus, dass wohl nur ca. 140 Eintragungen von den 680 Verbrauchern, die sich in das Klageregister eingetragen hatten, wirksam erfolgt seien. Auch sei die Zulässigkeit der Klage fraglich, weil der klagende Verbraucherverband möglicherweise nicht klagebefugt ist. Jedenfalls sei die Musterfeststellungsklage wohl aber nicht begründet, weil die von dem klagenden Verbraucherverband vorgetragenen Rechtsfehler nicht zielführend seien, so die Stuttgarter Richter.
Musterfeststellungsklage führt wohl nicht zum Erfolg.
„Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank AG scheint für den klagenden Verbraucherverband und die Verbraucher, die sich der Klage hoffnungsvoll angeschlossen haben, in einem Desaster zu enden.“
Führt Rechtsanwalt Dirk Sinnig aus, der das jetzige Musterfeststellungsverfahren von Anfang an skeptisch betrachtet hat.
„Das heutige Verfahren vor dem OLG Stuttgart zeigt, dass die Musterfeststellungsklage für die betroffenen Autofahrer keine echte Alternative ist. Nach dem ernüchternden Ergebnis der mündlichen Verhandlung in Stuttgart bleibt abzuwarten, wie sich die Braunschweiger Richter bei der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG im Abgasskandal positionieren und wie viele Verbraucher sich hier tatsächlich wirksam in das Klageregister eingetragen haben.“
Die eigene Klage bietet vielen Verbrauchern eine bessere Chance
Verbraucher, die ihr Fahrzeug bei der Mercedes-Benz Bank oder einer anderen Autobank finanziert haben, sollten ihre Ansprüche vielmehr mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts im Rahmen einer Individualklage durchsetzen. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig vertritt bundesweit tausende Verbraucher gegen alle bekannten Autobanken auf dem Gebiet des Autokreditwiderrufs.
Erst kürzlich konnten wir einen weiterer Prozess vor dem Landgericht Berlin gegen die Mercedes-Bank gewinnen. Zuletzt berichtete ZDF Wiso Anfang Januar über unsere Kanzlei und unser gewonnenes Verfahren gegen die Mercedes-Bank vor dem Landgericht Stuttgart.
Für viele geprellte Kunden ist die Musterfeststellungsklage keine Alternative. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rechnet damit, dass sich das Musterverfahrens einige Jahre hinzieht. Anschließend muss man dann als Betroffener immer noch seinen eigenen Prozess vor Gericht führen.Solange können jedoch viele Autofahrer nicht warten. Angedrohte Stilllegungen der betroffenen Fahrzeuge und die bis dahin zunehmenden Diesel-Fahrverbote in vielen deutschen Städten dulden keinen Aufschub. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen empfiehlt daher allen die rechtsschutzversichert sind, nicht auf die langwierige Musterfeststellungsklage zu warten, sondern unmittelbar selbst zu klagen. Die für den Individualprozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden in den meisten Fällen von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Auch wenn sich Verbraucher nicht mehr für die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank anmelden können, ist eine Durchsetzung des Widerrufs im Individualklageverfahren noch möglich. Die Erfolgschancen sind aktuell sehr gut.
Widerruf als lukrativer Ausweg speziell für Dieselfahrer
Der Widerruf von Autokrediten stellt sich als lukrativer Ausweg speziell für Dieselfahrer dar, deren Fahrzeuge infolge des Abgasskandals und immer weiterer Fahrverbote erhebliche Wertverluste erleiden.
„In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Unsere Kanzlei hat sich auf die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Autokreditwiderrufs spezialisiert und bereits über 20.000 Autokreditverträge überprüft. Der Teufel steckt, wie so häufig, auch in den Fällen des Autokredit-Widerrufs im Detail.“
So Rechtsanwalt Dirk Sinnig.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hat auch bereits mehrere gerichtliche Verfahren gegen die Mercedes-Benz Bank AG gewonnen. Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen die Mercedes-Benz Bank (Az: 38 O 62/18) in seinem Urteil vom 17.12.2018 die Fehlerhaftigkeit des Finanzierungsvertrages bestätigt.