Weiteres erfolgreiches Urteil der Kanzlei Dr. Lehnen und Sinnig gegen die Mercedes-Benz Bank AG.
Weiterer Erfolg vor Gericht. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gewinnt wiederholt gegen die Mercedes-Benz Bank AG. Dieses Mal vor dem Landgericht Berlin.
Nachdem das Verbrauchermagazin ZDF Wiso erst kürzlich über unseren Erfolg gegen die Mercedes-Bank vor dem Landgericht Stuttgart berichtete, gewinnt nun ein weiterer Mercedes-Fahrer vor Gericht. Jetzt hat das Landgericht Berlin, in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen die Mercedes-Benz Bank (Az: 38 O 62/18, Urteil vom 17.12.2018), die Fehlerhaftigkeit eines Finanzierungsvertrages bestätigt.
Der Kläger dieses Verfahrens erwarb im Januar 2016 ein Fahrzeug. Er finanzierte dieses über die Mercedes-Benz Bank AG. Den Widerruf des Kreditvertrages erklärte er im Juli 2017. Das Landgericht Berlin urteilte, dass die Widerrufserklärung des Klägers wirksam erfolgt sei, da „der Lauf der Widerrufsfrist mangels vollständiger Erteilung der Pflichtangaben nicht begonnen hat.“ Insbesondere habe die Mercedes-Benz Bank den Kläger nicht ordnungsgemäß über die Auszahlungsbedingungen der Kreditsumme und das bei der Kündigung einzuhaltende Verfahren belehrt. Auch stelle die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kläger keine unzulässige Rechtsausübung dar.
Weiteres erfolgreiches Urteil der Kanzlei Dr. Lehnen und Sinnig gegen die Mercedes-Benz Bank AG.
Weiterer Erfolg vor Gericht. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gewinnt wiederholt gegen die Mercedes-Benz Bank AG. Dieses Mal vor dem Landgericht Berlin.
Nachdem das Verbrauchermagazin ZDF Wiso erst kürzlich über unseren Erfolg gegen die Mercedes-Bank vor dem Landgericht Stuttgart berichtete, gewinnt nun ein weiterer Mercedes-Fahrer vor Gericht. Jetzt hat das Landgericht Berlin, in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen die Mercedes-Benz Bank (Az: 38 O 62/18, Urteil vom 17.12.2018), die Fehlerhaftigkeit eines Finanzierungsvertrages bestätigt.
Der Kläger dieses Verfahrens erwarb im Januar 2016 ein Fahrzeug. Er finanzierte dieses über die Mercedes-Benz Bank AG. Den Widerruf des Kreditvertrages erklärte er im Juli 2017. Das Landgericht Berlin urteilte, dass die Widerrufserklärung des Klägers wirksam erfolgt sei, da „der Lauf der Widerrufsfrist mangels vollständiger Erteilung der Pflichtangaben nicht begonnen hat.“ Insbesondere habe die Mercedes-Benz Bank den Kläger nicht ordnungsgemäß über die Auszahlungsbedingungen der Kreditsumme und das bei der Kündigung einzuhaltende Verfahren belehrt. Auch stelle die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kläger keine unzulässige Rechtsausübung dar.
Widerrufsjoker für viele Dieselfahrer
„Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Kfz-Darlehensvertrag der Mercedes-Benz Bank, können Verbraucher noch heute ihren Kreditvertrag widerrufen.“
Erklärt Rechtsanwalt Dirk Sinnig, der das Verfahren vor dem Landgericht Berlin für den Kläger geführt hat.
„Der wirksame Widerruf eines Autokreditvertrages führt dazu, dass der Autokäufer seine an die Bank gezahlten Raten und eine im Einzelfall geleistete Anzahlung von der Bank zurückverlangen kann und nicht mehr an die weiteren Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag gebunden ist.“
Ergänzt Rechtsanwalt Sinnig. Das Widerrufsrecht steht dabei grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der sein Kfz finanziert hat, unabhängig davon, ob ein Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. ein Diesel oder Benziner finanziert wurde.
Für viele Autofahrer, die ihren PKW finanziert haben, könnte aktuell der Widerrufsjoker ein Ausweg aus der Dieselkrise sein. Speziell Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal oder von drohenden Fahrverboten betroffen sind, kann der Autokreditwiderruf eine interessante Lösung ihrer Probleme sein.
So funktioniert der Autokreditwiderruf:
Wird Ihr Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Sie müssen keinen Käufer für Ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben das Auto einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen Sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.
Nach Auskunft der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig sind nicht nur Kreditverträge der Mercedes-Benz Bank mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen, sondern auch die meisten Finanzierungen aller anderen Autobanken.
Nachdem es aktuell so aussieht, als würde die von einem Verbraucherverband angestrebte Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Bank keinen Aussicht auf Erfolg haben, bleibt der eigene Weg vor Gericht davon unberührt.
Die für den Individualprozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden in den meisten Fällen sogar von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
„In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Unsere Kanzlei hat sich auf die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Autokreditwiderrufs spezialisiert und bereits über 20.000 Autokreditverträge überprüft. Der Teufel steckt, wie so häufig, auch in den Fällen des Autokredit-Widerrufs im Detail.“
So Rechtsanwalt Dirk Sinnig.