Prozess VW Bank vor den Landgericht Berlin

Dr. Lehnen & Sinnig gewinnt Musterprozess gegen VW-Bank vor dem Landgericht Berlin – Touran-Fahrer spart 8.559,36 €

Es ist DER Ausweg aus der Dieselfalle, und zwar nicht nur für die betrogenen Käufer von Schummeldieseln, sondern für alle Dieselfahrer, die allesamt von massiven Wertverlusten und drohenden Fahrverboten betroffen sind – der wirtschaftliche Vorteil des Widerrufs ist erstaunlich hoch: im Musterprozess spart der Touran-Fahrer 8.559,36 €

Landgericht Berlin bestätigt Fehler in Autokrediten der Volkswagen Bank: Verträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017 (Aktenzeichen 4 O 150/16) in dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Musterprozess entschieden: die Volkswagen Bank belehrt Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich zwingend vorgesehene Widerrufsrecht. Dabei attestiert das Gericht der Bank des Volkswagen Konzerns gleich mehrere Fehler bei gleich mehreren Pflichtangaben. Deshalb können Verbraucher den Autokredit auch Jahre nach Vertragsschluss zeitlich unbeschränkt widerrufen. Das bedeutet: nicht nur der Kreditvertrag muss rückabgewickelt werden, sondern auch der Autokaufvertrag. Der Verbraucher bleibt nicht auf seinem teuer bezahlten jetzt aber praktisch wertlosen Diesel sitzen, sondern kann ihn einfach zurückgeben, und zwar nicht an den Händler, sondern an die Autobank.

Schuldet der Verbraucher eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer?

In einem Punkt folgte das Gericht unserer Klage allerdings nicht. Anders als wir geht das Gericht davon aus, dass der Verbraucher für die von ihm mit dem finanzierten Fahrzeug gefahrenen Kilometer eine Entschädigung zahlen muss. Das mag man im Ergebnis als „angemessen“ erachten, weil der Verbraucher ansonsten praktisch über Jahre kostenlos gefahren wäre. Wir halten diesen Teil des Urteils aber dennoch für falsch, weil das Gesetz einen solchen Wertersatz spätestens seit dem 14.06.2014 bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ausschließt.

Widerruf auch unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer erstaunlich lukrativ – ansonsten erst recht

Nach der Urteilsverkündung in Berlin kam die Frage auf, ob der Widerruf auch unter Anrechnung von Wertersatz für die gefahrenen Kilometer wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Wir rechnen nach am konkreten Fall, der in Berlin verhandelt wurde. Das Ergebnis ist eindeutig:

Kaufpreis: 22.800 €
0%
aktueller Marktwert: 11.300 €
0%
Gegenwert bei Widerruf: 19.859 €
0%

Die Eckdaten:

Kaufpreis im April 2014: 22.800 €
Anzahlung: 8000 €
Kreditbetrag: 14.800 €
Rückzahlung durch 48 Monatsraten zu jeweils 245,48 € und Schlussrate über 5.000 €
zwischenzeitlich zurückgelegte Fahrstrecke: 40.469 km

Der Vorteil des Widerrufs: 8.559,36 €

Ab Widerruf muss der Verbraucher die restlichen Kreditraten bis zum Vertragsende nicht zahlen. In dem Berliner Fall waren das die letzetn 10 Monatsraten zu je 245, 48 € und die Schlussrate 5.000 €.

Dadurch spart der Verbraucher insgesamt 7.454,80 €, die er ohne Widerruf zur Ablösung des Darlehens eigentlich noch an die Bank zahlen müsste.

Zudem erhält der Kläger laut Landgericht Berlin von seinen bisherigen Zahlungen – nach Abzug von 3.911,37 € für 40.469 km – noch 12.404,56 € von der Bank zurück.

Im Gegenzug muss er das Auto natürlich an die Bank zurückgeben.

Wenn der Verbraucher also ohne Widerruf ebenso gut stehen will wie mit Widerruf, müsste er das Auto nach vollständiger Tilgung des Kredits für 19.859,36 € (7.454,80 € + 12.404,56 €) verkaufen (rechnerischer Gegenwert des Fahrzeugs bei Widerruf).

Der aktuelle Verkaufswert beträgt laut Schwacke aber lediglich 11.300 € (laut DAT ohne Sonderausstattung: 10.562 €).

Mit Widerruf steht der Verbraucher also 8.559,36 € besser als ohne Widerruf, und zwar selbst dann, wenn man mit dem Landgericht Berlin Wertersatz für die gefahrenen Kilometer in Abzug bringt.

Haben auch Sie Anspruch auf einen Autokredit-Widerruf?