Volkswagen Urteil zum Autokredit

Volkswagen. Das Urteil. VW-Bank erleidet durch fehlerhafte Autokreditverträge Totalschaden vor Gericht: Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto

Das Landgericht Ravensburg schreibt Rechtsgeschichte für Millionen Autofahrer. Nachdem bereits mehrere Gerichte entschieden haben, dass zahlreiche Autokreditverträge widerrufen werden können, hat das Landgericht Ravensburg nun als erstes deutsches Gericht entschieden: ein Verbraucher erhält alle gezahlten Raten zurück und muss der VW-Bank weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Im konkreten Fall ist der Kläger damit 70.000 Kilometer kostenlos Auto gefahren. Insgesamt betroffen sind rund 1,5 Millionen fehlerhafte Autokreditverträge der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen Audi Bank, Seat Bank und Skoda Bank.

Der von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig vertretene Kläger kaufte im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster 1.2 TSI für 10.960 Euro. Das Auto finanzierte er bei der Volkswagen Bank und fuhr zwischenzeitlich damit rund 70.000 Kilometer. Motiviert von der Berichterstattung der Stiftung Warentest über ein ebenfalls von unserer Kanzlei vor dem Landgericht Berlin geführtes Verfahren, widerrief der Skoda-Fahrer seinen Darlehensvertrag noch im Mai 2017. Dabei berief er sich darauf, von der VW-Bank bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden zu sein. Er verlangte von seiner Bank die Rückzahlung aller von ihm bislang gezahlten Raten, und zwar ohne Abzug für Schäden am Fahrzeug oder Ersatz für die zwischenzeitlich zurückgelegten rund 70.000 Kilometer. Zu Recht wie das Landgericht Ravensburg jetzt mit Urteil vom 07.08.2018 (Az. 2 O 259/17) entschied.

Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Verbraucherschutzrecht. Auf den ersten Blick erscheint das Urteil aus Verbrauchersicht geradezu übertrieben günstig, während es für Autobanken extrem hart ausfällt. Dennoch ist das Urteil richtig. Denn nur durch diese strenge Rechtsfolge kann erreicht werden, was das Gesetz unbedingt gewährleisten will: eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über seine Rechte beim Abschluss von Kreditverträgen. Banken, die ihre Kunden falsch belehren, können sich über die Härte des Gesetzes nicht beschweren.

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Der Widerruf ist zeitlich unbeschränkt möglich, auch Jahre nach Vertragsabschluss und sogar nach Rückzahlung des Kredits. Wenn Sie Ihren Autokredit widerrufen möchten, werden Sie in den meisten Fällen von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt. Verbraucherschützer raten allerdings zu einer anwaltlichen Prüfung bevor der Widerruf erklärt wird.

Autokreditwiderruf auch bei zahlreichen anderen Autobanken möglich

Nicht nur die Volkswagen-Bank belehrt bei ihren Verträgen unzureichend. Praktisch alle Autobanken und Leasinggesellschaften belehren den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist die bundesweit führende Kanzlei zum Thema Widerruf von Autokreditverträgen. Speziell gegen die VW-Bank hat unsere Kanzlei nahezu alle bekanntgewordenen Urteile erstritten. Das Urteil aus Ravensburg ist das bundesweit erste, das der Autobank einen Wertersatz komplett versagt.

Lohnt sich der Autokreditwiderruf?

Mit dem kostenlosen Rechner von Dr. Lehnen & Sinnig können Sie selbst mit wenigen Klicks ausrechnen, ob es sich für Sie wirtschaftlich lohnt, Ihren Autokredit zu widerrufen.