Erstes rechtskräftiges Urteil: Auto-Leasingvertrag kann ebenfalls widerrufen werden.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erstreitet nächstes Sensationsurteil vor dem Landgericht München rund um den sogenannten Widerrufs-Joker. Ein Leasingnehmer erhält alle Leasingraten zurück und kann sein Leasingfahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgeben. Der Mandant fährt damit vier Jahre „kostenlos“ Auto. Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei vertritt bundesweit die Interessen tausender Autofahrer rund um den Abgasskandal und den Autokredit- bzw. den Leasingwiderruf.
Die Anwälte hatten vor dem Landgericht München die SIXT Leasing SE, eine der größten deutschen Leasinggesellschaften, verklagt und nun Recht bekommen. Das Gericht bestätigt, dass SIXT seinen Kunden rechtsfehlerhaft über das Verbraucherwiderrufsrecht informiert hat. Der Mandant kann nun sein geleastes Auto an SIXT zurückgeben und erhält alle gezahlten Raten der letzten vier Jahre zurück. Der Autofahrer muss keinen Nutzungsersatz zahlen, sondern gibt das Fahrzeug einfach an die Leasinggesellschaft zurück.
Nachdem die spezialisierten Anwälte der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig in der Vergangenheit mit zahlreichen erfolgreichen Urteilen im Bereich Autokreditwiderruf aufhorchen ließen, ist dieses Urteil das erste rechtskräftige Urteil in Deutschland im Bereich Leasingwiderruf.
„Wir haben in den letzten Jahren über 10.000 Kredit- und Leasingverträge geprüft, die unserer Rechtsauffassung nach alle fehlerhaft sind. Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig vertritt schon immer die Auffassung, dass die Grundsätze, die für Autokreditverträge gelten, auch auf Autoleasingverträge Anwendung finden müssen. Das Landgericht München stärkt mit diesem Urteil nachhaltig die Rechte zahlreicher Verbraucher.“
Sagt Dirk Sinnig, Partner der Kanzlei.
Wie funktioniert der Widerrufsjoker beim Autokredit- oder beim Leasingvertrag?
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung in Leasing- und Kreditverträgen können Verbraucher auch noch lange nach Vertragsabschluss Ihre Verträge widerrufen. Der wirksame Widerruf eines Vertrages führt dazu, dass Autokäufer bzw. Leasingnehmer ihre gezahlten Raten und im Einzelfall geleistete Anzahlungen von der Bank bzw. der Leasinggesellschaft zurückverlangen können und nicht mehr an die weiteren Verpflichtungen aus dem Vertrag gebunden sind.
Das Widerrufsrecht steht dabei grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der sein Auto finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder Benziner handelt. Für zahlreiche Autofahrer bietet der Widerrufsjoker einen Ausweg aus der „Dieselfalle“. Speziell für Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal oder von drohenden Fahrverboten betroffen sind, kann der Autokredit- oder Autoleasingwiderruf eine interessante Lösung ihrer Probleme sein.
Die für einen Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden in den meisten Fällen von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
„In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Unsere Kanzlei hat sich auf die rechtliche Vertretung auf dem Gebiet des Autokredit- und Leasingwiderrufs spezialisiert. Der Teufel steckt, wie so häufig, auch in den Fällen des Autokredit-Widerrufs im Detail.“
So Rechtsanwalt Dirk Sinnig.