Landgericht Ravensburg: Santander Bank gibt auf. Verbraucher fahren jahrelang kostenlos Auto

Es  ist ein Sensationsurteil! Ein Sieg auf ganzer Linie! Und: Es ist kein Einzelfall!

Verbraucherschützer wissen seit Jahren: Die Santander Consumer Bank belehrt ihre Kunden bei Abschluss von Autofinanzierungen nicht ordnungsgemäß über deren Rechte. Die Folge: Die Verbraucher können ihre Autokreditverträge auch nach vielen Jahren noch widerrufen und ihr Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Bislang hatte die Santander Consumer Bank immer behauptet, ihre Verträge seien nicht fehlerhaft. Diesen Widerstand hat die Santander Bank jetzt in einer Reihe von Gerichtsverfahren aufgegeben!

In einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren finanzierte eine Verbraucherin im Januar 2019 einen Opel Adam bei der Santander Consumer Bank. Im April 2020 widerrief die Verbraucherin den Vertrag und verlangte die Rückabwicklung des finanzierten Autokaufs. Diesen Widerruf wies die Bank zunächst noch als unwirksam zurück. Auch gegen die von Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig am Landgericht Ravensburg eingereichte Klage verteidigte sich die Santander Bank zunächst noch vehement. Gleichzeitig bot die Bank der klagenden Verbraucherin mehrere Tausend Euro an, um den Rechtsstreit „einvernehmlich“ zu beenden. Als die Klägerin dieses Angebot nicht annahm, gab die Bank jeden Widerstand auf und ein umfassendes Anerkenntnis ab:

Die Bank erkannte ausweislich des rechtskräftigen Anerkenntnis-Urteils des Landgerichts Ravensburg vom 05.02.2021, Az. 2 O 361/20 (Abdruck unten) an,

  • dass die Klägerin ihr Darlehen nicht zurückzahlen muss,
  • dass die Klägerin alle an die Bank gezahlten Raten und die an das Autohaus gezahlte Anzahlung vollständig von der Bank erstattet bekommt,
  • dass die Klägerin der Bank auch keinen Wertersatz schuldet
  • und dass die Bank die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen muss.

„Das vollständige und bedingungslose Anerkenntnis der Santander Consumer Bank und das daraufhin ergangene Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigen unsere von Anfang an vertretene Rechtsansicht. Das Besondere an dem Verfahren ist, dass die Santander Consumer Bank durch ihr Anerkenntnis ausdrücklich auch zugestanden hat, dass ihr kein Wertersatz für die Nutzung des finanzierten Fahrzeugs zusteht. Im Ergebnis ist unsere Mandantin jahrelang kostenlos gefahren. Ein besseres Ergebnis kann man vor Gericht nicht erzielen!

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, der das Verfahren in Ravensburg geführt hat.

Das Urteil ist kein Einzelfall. Die Santander Consumer Bank hat ganz aktuell noch weitere Klagen von Verbrauchern anerkannt, nicht nur vor dem Landgericht Ravensburg, sondern auch vor dem Landgericht Heilbronn.

„Nach unserer Ansicht sind grundsätzlich alle Autokreditverträge der Santander Consumer Bank widerrufbar, weil sich die von uns gerügten Belehrungsfehler spätestens seit 2014 in allen Vordrucken der Bank befinden. Viele dieser Fehler finden sich auch in zahlreichen Verträgen anderer Autobanken. Auch hier kann sich ein Widerruf lohnen.“

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen

Verbraucher, die ihr Auto mit einem Darlehen der Santander Consumer Bank finanziert haben, sollten ihren Vertrag jetzt schnellstmöglich überprüfen lassen. Da die Verträge der Autobanken größtenteils den gleichen Inhalt haben, ist davon auszugehen, dass viele Verträge an den gleichen rechtlichen Fehlern leiden. Sie können uns gerne Ihre Finanzierungsunterlagen zur Prüfung zulassen kommen. Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.