Ausstieg auf der Musterfeststelltungsklage gegen VW

Fünf Gründe, warum ein Austritt aus der Musterfeststellungsklage 
gegen VW sinnvoll ist

Am 30.09.2019 wird vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig das Sammelklageverfahren gegen Volkswagen wegen manipulierter Abgassysteme eröffnet. Über 430.000 Autobesitzer haben sich der Klage von Verbraucherschutzverbänden und dem ADAC angeschlossen. Leider ist diese Klage nicht das erhoffte Nonplusultra für Betroffene, um ihre Rechte im Abgasskandal durchzusetzen. Noch bis zum 30.09.2019 ist ein Austritt aus der Musterfeststellungsklage möglich. Danach sind deren Anhänger an das Verfahren und seinen Ausgang gebunden. Für ein Einzelverfahren sprechen unter anderem die geringere Verfahrensdauer und die besseren Erfolgsaussichten.

Fünf Gründe, warum ein Austritt aus der Musterfeststellungsklage sinnvoll ist:

  1. Die Dauer des Verfahrens ist ungewiss.
    VW ist an einer Verschleppung des Verfahrens interessiert. Die verstreichende Zeit spielt dem Wolfsburger Autokonzern in die Hände, denn in der Zwischenzeit werden die VW Dieselfahrzeuge von den Betroffenen weiterhin gefahren und verlieren immer mehr an Wert. Der Schadensersatzanspruch für diese Fahrzeuge sinkt demnach mit der Verfahrensdauer.
    Da sich Volkswagen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf einen zeitsparenden Vergleich einlassen wird, ist nach Meinung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) von einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren auszugehen. Auch ein sich an das deutsche Verfahren anschließender Gang an den Europäischen Gerichtshof wird nicht ausgeschlossen. Es ist daher im Ergebnis davon auszugehen, dass sich das Musterverfahren bis mindestens ins Jahr 2023 ziehen wird. Bei einer Einzelklage liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer dagegen bei etwa neun Monaten.
  2. Die Klage wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Braunschweig verhandelt.
    Das Verfahren der Musterfeststellungsklage gegen den VW Konzern wird vor dem OLG Braunschweig geführt. Aufgrund seiner Standortnähe zum Firmensitz der Volkswagen AG gelten die Entscheidungen des Gerichts als eher VW-freundlich. Ein schlechtes Omen für die Interessen der Betroffenen. In einem Individualklageprozess hingegen sind die Kläger zum Musterverfahren nicht an den Firmenstandort von VW gebunden und können die Schadensersatzklage z.B. an dem Gericht einreichen, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz haben.
  3. Es handelt sich um ein Feststellungsverfahren.
    Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich, wie der Name schon verrät, um einen Feststellungsprozess. Das heißt, dass das OLG Braunschweig lediglich darüber entscheiden wird, ob die Volkswagen AG mit der Installation der Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation unrechtmäßig gehandelt hat. Schadensersatzansprüche für jeden einzelnen an der Klage Beteiligten werden hingegen gerade nicht festgestellt. Die individuellen Schadensersatzansprüche müssen daher anschließend an den Feststellungsprozess in einem Individualverfahren geklärt werden. Entscheiden sich die vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzer hingegen direkt für einen Individualprozess, werden in dem Klageverfahren die jedem Betroffenen individuell zustehenden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
  4. Kein Kostenrisiko bei bestehender Verkehrsrechtsschutzversicherung.
    Dieselfahrer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs eine wirksame Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, können wegen der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten grundsätzlich beruhigt sein. Auch wenn sich die Versicherer kurz nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 noch vor der Kostenübernahme gesträubt haben, gewähren die Verkehrsrechtsschutzversicherungen heute in den allermeisten Fällen unproblematisch Deckungsschutz. Im Falle einer Deckungszusage trägt der Kläger dann kein Kostenrisiko (bis auf eine evtl. mit der jeweiligen Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung). Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage bietet demnach für Rechtsschutzversicherte keinen Vorteil im Hinblick auf ein Prozesskostenrisiko. Einer zielgerichteten Individualklage gegen VW steht demnach nichts im Wege.
  5. Landgerichte entscheiden sehr verbraucherfreundlich.
    Inzwischen entscheiden sehr viele Landgerichte zugunsten der betrogenen Dieselfahrer und sprechen ihnen einen Schadensersatzanspruch zu. Erst kürzlich urteilte zum Beispiel das Landgericht Kassel in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren, dass eine VW-Fahrerin für über 70.000 gefahrene Kilometer keine Nutzungsentschädigung leisten muss. Im Abgasskandal kommen auch vier Jahre nach seinem Bekanntwerden immer neue Details über betroffene Motoren ans Licht. Durch die positiven Urteile für Kläger stärken die Landgerichte mit jedem neuen positiven Urteil aufs Neue die Rechte der Verbraucher gegenüber den Fahrzeugherstellern.

Nach der Abmeldung aus der Musterfeststellungsklage haben betroffene Autofahrer die Gelegenheit, mithilfe einer auf den Abgasskandal spezialisierten Anwaltskanzlei, selbst gegen VW zu klagen und ihre Rechte durchzusetzen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Eine direkte Abmeldung aus dem Musterverfahren ist unter diesem Link möglich:
Abmeldung aus dem Musterverfahren