Mercedes Abgasskandal: Landgericht verurteilt Daimler AG zu Schadensersatz für Mercedes GLK 250 CDI Euro 5
Bild: Symbolbild
Erst vor kurzem wurde bekannt, dass Mercedes 60.000 Autos vom Modell GLK zurückrufen muss. In einem aktuellen Urteil vom 25.06.2019 hat das Landgericht Stuttgart (AZ 23 O 127/18) die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Daimler AG bei einem Fahrzeug des Modells GLK 250 CDI Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Hierin sei eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Autokäufers zu sehen, urteilte das Gericht, obwohl für Kraftfahrtbundesamt (KBA) für das streitgegenständliche Fahrzeug noch keinen offiziellen Rückruf angeordnet hatte.
In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen Mercedes-Benz GLK 250 CDI mit der Euro Abgasnorm 5 erworben. Nachdem bekannt wurde, dass neben dem Volkswagen-Konzern auch der Stuttgarter Autohersteller Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seine Fahrzeuge verbaut haben könnte, entschloss sich der Kläger zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Daimler AG. Er hätte das Fahrzeug niemals ausgewählt und gekauft, wenn er gewusst hätte, dass das Motorsteuergerät mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei, führt der Kläger aus. Die Abgasmanipulation sei den Mitarbeitern sowie dem Vorstand der Daimler AG bekannt gewesen. Der Autohersteller habe demnach bewusst in Kauf genommen, dass manipulierte Fahrzeuge in den Verkauf geraten und die Käufer solcher Fahrzeuge geschädigt würden.
Unzulässige Abschalteinrichtung bei Mercedes
Das Landgericht Stuttgart gab dem Kläger in seinem Urteil nun Recht. Der streitgegenständliche Mercedes GLK enthalte eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Die Abgasrückführung würde temperaturabhängig gesteuert, so dass es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß komme. Der Autobauer begründete diese Technik damit, dass sie zwingend notwendig sei, um den Motor zu schützen. Dieser Argumentation trat das Gericht entschieden entgegen und konnte nicht erkennen, warum die Abschalteinrichtung zur Funktionsweise des verbauten Motors erforderlich sei. Das Gericht führte aus, dass die Daimler AG den Autokäufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe. Der Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung stehe der Erteilung der für jedes Kfz erforderlichen EG-Typengenehmigung entgegen.
Offizieller Rückruf durch KBA für Schadensersatzanspruch nicht erforderlich
„Das Besondere an dem aktuellen Urteil aus Stuttgart ist, dass es zum Zeitpunkt der Klageeinreichung bezüglich des streitgegenständlichen Fahrzeugs noch keinen verpflichtend angeordneten Rückruf für den Mercedes-Benz GLK 250 CDI gegeben hat“
Erklärt Rechtsanwalt Dirk Sinnig. Dass es noch keinen offiziellen Rückruf gebe, bedeute nicht, dass ein solcher von vornherein nicht drohe oder für die Zukunft ausgeschlossen wäre, urteilten die Stuttgarter Richter.
„Dieses Urteil soll allen Diesel-Fahrern Mut machen, egal ob sie einen Mercedes oder anderes Fabrikat fahren“, führt Sinnig aus. „Alle Autobesitzer, die von ihrem Hersteller schriftlich darüber informiert werden, dass an ihrem Fahrzeug ein „freiwilliges Softwareupdate“ aufgespielt werden soll, sollten jetzt hellhörig werden und etwaige Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“
Softwareupdate lässt Schaden nicht entfallen
Der dem Autokäufer entstandene Schaden sei bereits in dem Abschluss des Auto-Kaufvertrages zu sehen, den der Kläger bei Kenntnis aller Umstände so nicht abgeschlossen hätte. Darüber hinaus habe der Käufer ein Fahrzeug erworben, welches infolge des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit dem Risiko nachträglicher behördlicher Maßnahmen (wie z. B. die Stilllegung des Kfz) behaftet sei. Der Umstand, dass die Daimler AG dem betroffenen Autofahrer eine „freiwillige Servicemaßnahme“, d. h. ein Software-Update, angeboten habe, führe nicht zu einem Wegfall des entstandenen Schadens.
„Das Urteil des Landgerichts Stuttgart stärkt die Rechte aller vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzer. Wer sich ein Kfz anschafft, kann nicht nur davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt des Autokaufs die notwendige EG-Typengenehmigung vorliegt, sondern auch davon, dass es nicht zu einer nachträglichen Rücknahme oder Änderung der erteilten Genehmigung kommt“, ergänzt Rechtsanwalt Sinnig. „Das nachträgliche Aufspielen eines Softwareupdates führt entgegen der Ansicht der meisten Automobilhersteller gerade nicht zu einem Wegfall des entstandenen Schadens. Die Autokäufer sollen genau das Fahrzeug erhalten, welches sie beim Kauf mit dem Autohersteller vereinbart haben – nicht mehr und nicht weniger.“
Die Abgasmanipulation bei Mercedes erfolgte mit „Wissen und Wollen“
Das Landgericht Stuttgart führt in seinem Urteil aus, dass nach dem gerichtlichen Verfahren davon auszugehen sei, dass die Installation der Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer verfassungsmäßig berufener Vertreter der Daimler AG erfolgt sei. Die beklagte Daimler AG hatte diesbezüglich vorgetragen, der Vorstand habe nicht angeordnet, die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu versehen. Jedenfalls bevor der Kläger das Fahrzeug gekauft habe, habe der Vorstand auch keine Berichte zu rechtswidrigen Funktionen erhalten. Dieser Argumentation sind die Richter nicht gefolgt. Die Beklagte habe nicht in ausreichendem Maße vorgetragen, welche konkreten Tatsachen gegen eine Kenntnis zumindest einzelner Vorstandsmitglieder gesprochen haben, urteilte das Landgericht Stuttgart.
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