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Rückruf für Mercedes Sprinter. Verdacht auf illegale Abschalteinrichtung.

Nach einem Bericht der Bild Zeitung ruft das Kraftfahrtbundesamts (KBA) 260.000 Mercedes Sprinter zurück. Das nächste Kapitel im Mercedes Abgasskandal betrifft eine neue Zielgruppe von Mercedesfahrern: Gewerbetreibende und Unternehmen.

Betroffen seien Mercedes Sprinter mit dem Motor OM651 der Euro Norm 5 und dem Baujahr bis 2016. Für diesen Transporter habe das KBA ein Anhörungsverfahren eröffnet. Die Funktionsweise der „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ hatte die Daimler AG bereits im Mai 2018 im Zuge des Rückrufs des GLK 220 vorgestellt. Auf dem Prüfstand werden die Stickoxid Grenzwerte von 180 mg/km eingehalten, nicht jedoch im realen Fahrbetrieb. Dabei hatte der Stuttgarter Autobauer in der Vergangenheit erklärt, diese Regelung auch in anderen Modellen verbaut zu haben, allerdings davon ausgehend, dass es sich um eine zulässige Funktion handelt. Trotz der Durchführung des Rückrufs von 60.000 Mercedes GLK 220 hatte Daimler gegen die behördliche Anordnung Widerspruch eingelegt, „um Klarheit in einer komplexen Sache zu erlangen“, so der Konzern.

Siehe auch: 10 Fragen zum Mercedes Abgasskandal

Davon unbeeindruckt steht nun der nächste Rückruf ins Haus. Der Mercedes Sprinter als ein klassischer Transporter für Unternehmen stellt nun auch Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Handwerker und Spediteure vor Probleme. Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich durch den drohenden Rückruf, zusätzlich zu den vielerorts kommenden oder bereits umgesetzten Diesel-Fahrverboten, Verdienstausfällen gegenüber.

Bußgeldakte Daimler trotzdem schon geschlossen

Erst kürzlich war die Daimler AG von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu einem Bußgeld von 870 Millionen Euro verurteilt wurden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft die Akte geschlossen, obwohl bekannt war, dass das KBA noch weitere Modelle von Mercedes wegen illegaler Abschalteinrichtungen untersucht. Laut der Staatsanwaltschaft Stuttgart sei die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge für die Bußgeldhöhe nur ein Gesichtspunkt, der für die Bemessung berücksichtigt werde. Wie genau es berechnet wurde, wollte die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse der Daimler AG nicht preisgeben.

Im Raum steht nun, ob die baden-württembergische Landesregierung auf einen schnellen Abschluss des Verfahrens drängte. Daimler gehört zu den wichtigsten Arbeitgebern des Bundeslandes.

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Als Verbraucher können Sie zudem eventuell von dem Diesel-Joker Gebrauch machen. Immer mehr Landgerichte sprechen den Verbrauchern inzwischen großzügige Entschädigungen zu. Bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung kommen, bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung, keine Prozess- oder Anwaltskosten auf den geschädigten Kunden zu. Lesen Sie auch „Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gewinnt wiederholt gegen die Mercedes-Benz Bank AG“