Ende 2019: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Volkswagen Motoren des Typs EA 189
Der Volkswagen Konzern lässt geschädigte Kunden im Abgasskandal noch immer „im Regen“ stehen. Während geprellte VW-Fahrer in den USA unkompliziert Schadensersatz erhalten, müssen die Betroffenen hierzulande den Weg vor ein Gericht wählen. VW spielt auf Zeit und genau deshalb müssen sich viele Autobesitzer, die ein Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA189 haben, jetzt beeilen. Zum 31.12.2019 droht die Verjährung für alle Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189.
Die vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterfeststellungsklage sollte vielen Geschädigten im VW Abgasskandal eine Möglichkeit bieten, sich gegen den Riesen Volkswagen zu wehren. Allerdings entpuppt sich das im Volksmund als „Sammelklage“ bezeichnete Verfahren gegen Volkswagen als ein Geduldspiel mit offenem Ausgang. Die Dauer des Musterverfahrens ist nicht absehbar. Experten rechnen nicht vor dem Jahr 2023 mit einer richterlichen Entscheidung. Und selbst wenn das Musterverfahren dann abgeschlossen sein sollte, muss jeder Betroffene seine konkreten Schadensersatzansprüche in einem, sich an das Musterverfahren anschließenden, Individualprozess geltend machen.
Für alle Autobesitzer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs verkehrsrechtsschutzversichert waren, ist es daher zielführender, sofort einen Individualprozess gegen den Volkswagen Konzern zu führen und ihre Schadensersatzansprüche im konkreten Fall durchzusetzen. Durch das individuell geführte gerichtliche Verfahren kommen betroffene Autofahrer auf direktem Weg und zeitlich früher zu einem möglichen Klageerfolg. Wer sich übrigens bereits zu der Musterfeststellungsklage angemeldet hatte, kann sich noch bis zum 30.09.2019 wieder abmelden.
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Achtung : Verjährung droht zum 31.12.2019 für Fahrzeuge mit Typs EA189
Autobesitzer, die ein Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA189 haben, müssen sich jetzt so oder so beeilen. Denn zum Jahresende (31.12.2019) verjähren Schadensersatzansprüche von Autobesitzern, die ein Fahrzeug mit dem Motortyp EA189 besitzen und die im Jahr 2016 von VW oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber informiert wurden, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.
Teilweise wurde bislang die Meinung vertreten, dass Ansprüche gegen den Volkswagen Konzern bereits zum Ende des Jahres 2018 verjährt sind. Das Landgericht Kaiserslautern hat jedoch in einem aktuellen Urteil vom 24.05.2019 (Az. 3 O 569/18) von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte entschieden, dass Schadensersatzansprüche gegen den VW Konzern noch nicht zum Ende des letzten Jahres verjährt sind, sondern noch bis zum 31.12.2019 gerichtlich geltend gemacht werden können. Das Landgericht hat hierzu ausgeführt, die Verjährung beginne regelmäßig erst mit Zugang der Betroffenheitsmitteilung des Herstellers oder einer entsprechenden Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) im Einzelfall, d.h. dann wenn der Käufer Kenntnis über die Manipulation seines konkreten Fahrzeugs erlangt.
Verbraucher, die ein betroffenes Fahrzeug besitzen und die gegen den VW Konzern vorgehen wollen, sollten daher kurzfristig aktiv werden und etwaige Schadensersatzansprüche prüfen und ggf. gerichtlich durchsetzen lassen. Um die Verjährung von bestehenden Schadensersatzansprüchen zu unterbrechen, ist es nämlich erforderlich, dass vor dem 31.12.2019 eine entsprechende Schadensersatzklage eingereicht wird.
Keine Verjährung bei z. B. Mercedes, Opel und auch nicht bei VW 3.0 Liter Dieselmotoren
Die Verjährung der möglichen Schadensersatzansprüche zum Jahresende betrifft jedoch nur Fahrzeuge, bei denen die Besitzer im Jahr 2016 über den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung informiert wurden. Nicht betroffen sind Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW, Opel etc. und auch nicht solche Fahrzeuge des VW Konzerns, in denen ein anderer Dieselmotor als der des Typs EA189 verbaut wurde, wie z.B. 3.0 l Diesel (z. B. VW Touareg, Porsche Cayenne).
Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt meist das Kostenrisiko
Betroffene Autobesitzer, die zum Zeitpunkt des Autokaufs eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung hatten, können auch wegen der anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten grundsätzlich beruhigt sein. Nachdem sich einige Versicherungen kurz nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals im Jahre 2015 zunächst schwer getan haben, eine Kostendeckungszusage zu erteilen, gewähren die Verkehrsrechtsschutzversicherungen heute überwiegend und unproblematisch Kostenschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Versicherer übernehmen dann das Kostenrisiko für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Abgasskandals und des Autokredit- / Leasingwiderrufs. Die spezialisierten Anwälte vertreten bundesweit die Interessen von Verbrauchern. Für Schlagzeilen sorgte die Kanzlei neben dem Urteil aus Kaiserslautern auch mit dem ersten obergerichtlichen Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Köln.
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