Diesel-Fahrverbot in Berlin beschlossen
Im Februar 2018 urteile das Bundesverwaltungsgericht, dass Diesel-Fahrverbote zur Wahrung der Luftreinheit grundsätzlich zulässig sind. Seitdem haben bereits mehrere Städte Fahrverbote angekündigt und auch umgesetzt. Auch das Berliner Verwaltungsgericht verfügte daraufhin im Oktober 2018, dass Berlin einen neuen Luftreinhalteplan unter Einschluss von Diesel-Fahrverboten aufstellen muss. Bereits seit Anfang diesen Jahres sind Diesel-Fahrverbote auch in der Hauptstadt im Gespräch. Diese sollen nun auch umgesetzt werden, gab Verkehrssenatorin Regine Günther heute bekannt.
Übersicht: Diese Straßen sind in Berlin vom Diesel-Fahrverbot betroffen
Folgende Straßenabschnitte sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen:
- Leipziger Straße
(von Leipziger Platz , Ostseite, bis Charlottenstraße) - Reinhardtstraße
(von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer) - Friedrichstraße (von Unter den Linden bis Dorotheenstraße)
- Kapweg zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Scharnweberstraße
- Alt-Moabit (von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße)
- Hermannstraße (von Silbersteinstraße bis Emser Straße)
- Stromstraße (von Bugenhagenstraße bis Turmstraße)
- Brückenstraße (von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße)
Zusätzlich Tempo 30 für 59 Straßenabschnitte in Berlin
Zudem wird auf 59 Straßenabschnitten ein Tempolimit von 30 km/h gelten. So soll der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide zusätzlich gesenkt werden. Zu den Straßenabschnitten zählen die Danziger Straße, die Müllerstraße, die Kaiser-Friedrich-Straße, Teile des Tempelhofer Damms und des Spandauer Damms.