Fahrverbote in Berlin
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Fahrverbote in der Hauptstadt kommen. Der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke nannte ingesamt elf Streckenabschnitte und acht wichtige Straßen, die von den Fahrverboten betroffen sind. Das Land Berlin hat jetzt bis März 2019 Zeit die Anordnung zu beschließen. Die Preise für Diesel-Fahrzeug fallen damit weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte bereits im Februar, dass Diesel-Fahrverbote zur Wahrung der Luftreinheit grundsätzlich zulässig sind. Nachdem Stuttgart, Hamburg und zuletzt Frankfurt bereits Fahrverbote umgesetzt haben, folgt nun also die Hauptstadt Berlin. Die Verbote gelten für Fahrzeuge mit Motoren der Abgasklassen Euro 1 bis Euro 5. Betroffen sind mehr als 200.000 Dieselfahrer in Berlin.
Inwiefern sogar Fahrzeuge der Euronorm 6a bis 6e betroffen sein könnten, wollte sich das Verwaltungsgericht nicht festlegen. Ebenso machte das Gericht keine Angaben zu möglichen Ausnahmen etwa für Handwerkerfahrzeuge oder Anwohner äußern.
Welche Straßen sind vom Diesel-Fahrverbot in Berlin betroffen?
Folgende Straßenabschnitte könnten ab Juli 2019 vom Diesel-Fahrverbot betroffen sein:
- Leipziger Straße
zwischen Wilhelmstraße und Bundesrat
zwischen Friedrichstraße und Leipziger Straße
zwischen Friedrichstraße und Charlottenstraße
- Reinhardtstraße
zwischen Margarete-Steffin-Straße und Kapelle-Ufer
zwischen Charitéstraße und Margarete-Steffin-Straße
- Friedrichstraße zwischen Dorotheenstraße und Mittelstraße
- Kapweg zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Scharnweberstraße
- Alt-Moabit zwischen Gotzkowskystraße und Beusselstraße
- Leonorenstraße zwischen Saarburger Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße
- Stromstraße zwischen Bugenhagenstraße bis kurz vor der Turmstraße
- Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und S-Bahnhof Jannowitzbrücke
Ausblick zu Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen
Da es sich aktuell noch um einen Entwurf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehrt und Klimaschutz handelt, sind die genauen Kontroll-Vergänge sowie die Sanktionen bei Verstößen noch nicht definiert. Vermutet wird, dass die Berliner Polizei stichprobenartig die Fahrzeuge prüfen wird. Bei den Sanktionen geht man derzeit von Bußgeldern in Höhen von circa 20 bis 75 Euro, je nach Fahrzeugtyp, aus. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nach aktuellem Stand nicht denkbar. Ende Mai soll es eine finale Entscheidung zum geplanten Luftreinhalteplans und somit zum Diesel-Fahrverbot geben.
Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher
Haben Sie Ihr Auto finanziert? Dann könnte der Diesel-Joker eine Lösung für Sie sein. Speziell für Diesel-Fahrer, die vom Abgasskandal oder von drohenden Fahrverboten betroffen sind, stellt der Autokreditwiderruf einen interessanten Ausweg dar.
Wird Ihr Finanzierungsvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Sie müssen keinen Käufer für Ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben das Auto einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen Sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.