Stuttgart: Diesel-Fahrverbote rechtmäßig. Euro-5-Dieselverbot ab 01.09.2019?
Anwohner und Pendler, die mit ihrem Auto nach Stuttgart fahren möchten, müssen sich auf weitere Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat jetzt die Rechtmäßigkeit der Diesel-Fahrverbote in der gesamten Stadt, für Autos mit der Euronorm 5, bestätigt. Das Land müsse die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nun flächendeckend vorsehen, so der VGH. Somit könnten die Verbote zum 1. September in Kraft treten.
Damit gucken gerade die Autofahrer mit sogenannten Schummel-Dieseln in die Röhre. Die Autohersteller wie Volkswagen, Audi oder Mercedes müssen den betroffenen Kunden nun kurzfristig eine funktionierende Abgasreinigung einbauen oder Schadensersatz für die Betrugs-Diesel zahlen.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist bereits seit 2015 auf den Verbraucherschutz rund um das Thema Abgasskandal spezialisiert. In der Vergangenheit erstritt die Kanzlei zahlreiche Urteile gegen deutsche Autobauer. Darunter auch das bundesweit erste obergerichtliche Urteil gegen Volkswagen.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen rät den betrogenen Stuttgarter Autofahrern nicht länger abzuwarten.
„Es ist kurz vor zwölf und die Autohersteller lassen ihre Kunden im Regen stehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Autokonzerne bis zum 01. September eine Lösung präsentieren. Vom Abgasskandal betroffene Autofahrer sollten jetzt ihre Rechte gerichtlich durchsetzen und ihren Schummel-Diesel loswerden.“
Angst vor Diesel-Fahrvebot. Wie werde ich mein Auto los?
Wenn Ihr Fahrzeug nicht vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie dennoch von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart betroffen sein. Einen Möglichen Ausweg bietet einigen Verbrauchern jedoch der Autokredit-Widerruf.
Haben Sie Ihre Auto finanziert oder geleast? Dann könnten auch Sie vom „Widerrufs-Joker“ profitieren. Zahlreiche Banken und Leasinggesellschaften haben ihre Kunden fehlerhaft über das Verbraucherwiderrufsrecht belehrt und deshalb sind solche Leasing- oder Kreditverträge auch noch nach Jahren widerrufbar. Das bedeutet, dass man alle Raten und eine Anzahlung zurückerhält. Im Gegenzug gibt man seinen PKW einfach zurück und ist ihn somit los.
„Einen Autokredit oder Leasingvertrag zu widerrufen kann für viele Autofahrer in und um Stuttgart der Ausweg aus der Diesel-Falle sein. Der Widerruf ist zeitlich unbeschränkt möglich, auch Jahre nach Vertragsabschluss und sogar nach Rückzahlung des Kredits. Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten, werden Sie in den meisten Fällen von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt. Verbraucherschützer raten allerdings zu einer anwaltlichen Prüfung bevor der Widerruf erklärt wird.“
Sagt Rechtsanwalt Dirk Sinnig.
„Nachdem viele Diesel-Fahrzeuge seit Bekanntwerden der ersten Fahrverbote auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaum noch lukrativ zu verkaufen sind, ist diese Möglichkeit für tausende Betroffene ein Glücksfall.“
So Sinnig weiter.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig konnte bereits zahlreiche positive Urteile gegen Autobanken erstreiten. Darunter auch ein Urteil gegen die Volkswagen Bank was bundesweit aufhorchen ließ. (Mehr lesen: Verbraucher fährt 70.000 km kostenlos Auto)
Hilfe Rund um das Thema Diesel-Fahrverbote in Stuttgart.
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig steht Autofahrer bei allen Fragen rund um den Dieselabgasskandal zur Seite. Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung prüfen die spezialisierten Anwälte auch Ihre Rechte.